Der Landrat des Salzlandkreises (Sachsen-Anhalt) hat im Streit um die Veröffentlichung der Handlungsarbeitsanweisungen zu Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger eingelenkt. „Ich begrüße das Umdenken des Landrats und freue mich, dass der auch von mir angestoßene öffentliche Druck nun zu mehr Transparenz führt”, sagte Jan Korte, Bundestagsabgeordneter für DIE LINKE aus Sachsen-Anhalt. Korte weiter:
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„Durch die Veröffentlichung zumindest der Eckpunkte der Handlungsarbeitsanweisungen zu Kosten der Unterkunft (KdU) ist es für einen Antragssteller nun endlich möglich, seinen Bescheid über Arbeitslosengeld 2 zu prüfen. Die Berechnungsgrundlage für den Miet- und Heizkostenzuschuss im Salzlandkreis für SGB-II-Leistungsbezieher sieht demnach folgendermaßen aus:
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Personen in Bedarfsgem. |
Whg.-Größe |
Kaltmiete/m² |
Betriebskosten/m² |
Heizkosten/m² |
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1 |
45 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
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2 |
60 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
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3 |
70 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
|
4 |
80 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
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5 |
90 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
|
6 |
100 |
4,00 € |
1,10 € |
1,05 € |
Das bedeutet, dass alle Leistungsbezieher, die in Wohnungen leben, die einen höheren Quadratmeterpreis als die von der Verwaltung vorgesehenen 6,15 € kosten, von Zwangsumzügen bedroht sind. Ich erwarte, dass die Sachbearbeiter von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen und soziale Lösungen für die Betroffenen finden. Die Ankündigung des Landrates, die 60seitige KdU-Richtlinie zu überarbeiten und im nächsten Jahr eine lesbare kürzere Version zu veröffentlichen, begrüße ich ausdrücklich. Allerdings hätte ich mir eine freiwillige frühere Veröffentlichung gewünscht”.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an mein Berliner Büro unter 030-227-71101.








