Erschienen im klartext

Von Jan Korte

Kein Sommerlochthema und dennoch ein Aufreger 2008: Um den Datenschutz in Deutschland ist es nicht gut bestellt. Eine Erkenntnis die DIE LINKE im Bundestag seit längerem aus den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion zum Thema entnommen hatte.

Der aktuelle Datenschutzskandal ist jedoch von einer neuen Qualität. Denn bei dem Handel mit rund 20 Millionen Datensätzen deutscher BürgerInnen geht es nicht um ein Geschäft mit einem Rotarmisten Anfang der 90er Jahre. Dort boten einige der den Abzug der Truppen vorbereitenden Soldaten Waffen aller Art feil. Mit Hilfe der Mafia verliefen diese Geschäfte im Dunklen. Ganz öffentlich und offensiv jedoch ließen sich augenscheinlich in den vergangenen Monaten Kontodaten einer Vielzahl von BürgerInnen kaufen. Ein Geschäft, das nicht nur für dubiose Firmen seit Jahren ein einträgliches ist. Die Politik fordert nun härtere Strafen und ein modernisiertes Datenschutzrecht. Das ein solches seit Jahren durch die Große Koalition hintertrieben wurde, ist vielen Medien lediglich eine Fußnote wert.
Viel interessanter erscheint da die plötzliche Aktivität beispielsweise des Vorsitzenden des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der nun mit Datenschutzexperten Probleme mit der Einhaltung des Datenschutzes schnell beheben möchte. Vergessen scheinen die Datenschutzverletzungen, die auch mit seiner Stimme zum Gesetz erhoben wurden und kurz vor der Beschlussfassung stehen. Gesundheitskarte, E-Pass und elektronischer Personalausweis, Bundesmelderegister, Mautdaten und Anti-Terrorgesetz sind lediglich die bekanntesten Schlagworte für den Abbau des Schutzes der Persönlichkeit durch den Staat.

Der Datenschutz wird aber auch mit der Edathy-Initiative zukünftig nicht für alle gleichermaßen gelten. Ganz am Ende stehen, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle kleine Anfrage der LINKEN zum Datenschutz im Bereich Hartz IV offenbarte, die Ärmsten unter uns. Denn Datenschutz existiert in den für die Arbeitsvermittlung zuständigen ARGEn praktisch nicht. So sind weder Einzelzimmer für persönliche Gespräche vorgeschrieben, noch existiert eine bundesweite Datei über erfolgte Hausbesuche bei Arbeitssuchenden, die Gründe wie Ergebnisse enthält. Datenschutzbeauftragte, wie es seit Jahren gefordert wird, gibt es in den einzelnen Ämtern nicht. Lediglich bei der Bundesanstalt in Nürnberg selbst sitzen einige tapfere Beauftragte. Auch die Tatsache, dass Arbeitssuchende bei der Vorlage ihrer Kontoauszüge bestimmte Stellen dieser schwärzen dürfen, scheint kaum bekannt gemacht worden zu sein. Nicht unter den Arbeitssuchenden, noch unter den MitarbeiterInnen der ARGEn.
Und so sind die ARGEn vermutlich das Parkett für den größten Datenhandel in der Republik, denn persönliche Daten lassen sich durch „Blumenkübel” in einem Großraumbüro kaum privat halten. Diese hatte die Bundesregierung aber zum Schutz personenbezogener Daten der Hartz IV-Empfänger als geeignetes Mittel bezeichnet.

Social bookmarks Diese Icons verweisen auf social bookmarking sites, wo User Inhalte teilen können.
  • Facebook
  • TwitThis

Das könnte Sie auch interessieren: