Neues Deutschland
03.04.2009 / Inland / Seite 4

Von Jan Korte

Um es vorweg zu nehmen: Ja, auch die LINKE kann sich irren. Als Abgeordneter der Partei im Innenausschuss des Bundestages ist man vor allem in Zeiten des »Kampfes gegen den internationalen Terrorismus« einiges gewohnt. BND- und BKA-Skandale, eine dürftige Informationspolitik des zuständigen Bundesministers, immer neue Gesetzentwürfe aus Unionskreisen zur lückenlosen Überwachung von Bürgerinnen und Bürger. Nicht für möglich gehalten hätte ich allerdings die Daten- und Überwachungsskandale in deutschen Großkonzernen.

Waren wir bis vergangene Woche noch der Meinung, die Überwachungswelle bei der Deutschen Bahn sei nicht mehr zu übertreffen, wurden wir gestern eines Besseren belehrt. Die Deutsche Telekom soll nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sämtliche Kundendaten dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Verfügung gestellt haben. Betroffen sind demnach mehrere Millionen Festnetz- und Mobilfunkkunden. Geradezu irrwitzig mutet vor diesem Hintergrund die Tatsache an, dass zur Aufklärung des im September 2008 bekannt gewordenen ersten Telekom-Datenskandals durch die Konzernführung ausgerechnet der Ex-Vizepräsident des BKA Reinhard Rupprecht angeheuert wurde. Bei der Deutschen Bahn kaufte man sich das Know-how des Amtes gleich ein und machte vor Jahren eine ehemalige BKA-Mitarbeiterin zur Anti-Korruptionsbeauftragten.

Nachdem Bahnchef Mehdorn nach Wochen des Abwiegelns am Montag seinen Rücktritt erklären musste, präsentierte Bundesverkehrsminister Tiefensee gestern seinen neuen Wunschmanager: Rüdiger Grube. Dieser war nicht nur Kollege von Mehdorn beim Luftfahrtkonzern DASA, sondern ist derzeit auch Verwaltungsratschef des europäischen Rüstungskonzerns EADS. Zu diesem gehört der Flugzeugbauer Airbus. Und ausgerechnet dieser musste nun einräumen, ähnlich wie die Bahn sämtliche Mitarbeiter durchleuchtet zu haben. Ob auch andere Tochterfirmen des europäischen Großkonzerns so vorgegangen sind, kann noch niemand sagen. Angesichts der Salamitaktik in Sachen Informationspolitik bei Bahn und Telekom ahnt man aber nichts Gutes.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2006 fest, dass die Rasterfahndung einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Geholfen hat die höchstrichterliche Entscheidung offensichtlich wenig. Wenn nicht gerade in Kooperation - wie zwischen Telekom und BKA - gespitzelt wird, nehmen einige Unternehmen polizeiliche Aufgaben gleich selbst in die Hand. Macht nichts, schließlich ist Vater Staat sowohl an der Telekom als auch an Bahn und EADS beteiligt. Es war also fast wie zu Hause, wenn der kleine Hartmut fragte: »Papa hat Ja gesagt, Mama, darf ich also runter zum Spielen?«

In Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Krisen wird der Umgangston rauer. Die Ängste von Beschäftigten um ihre Arbeitsplätze fallen bei Managern auf fruchtbaren Boden. Diese wiederum lassen sich die Vorlagen des Gesetzgebers nicht durch die Lappen gehen. Sonst wären sie ja auch nicht so erfolgreich.

Der Autor (31) ist Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion im Bundestag und Mitglied des Innenausschusses.

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