Von Jan Korte

Anti-Terror-Datei, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung, biometrische Merkmale in Pässen und Ausweisen, Online-Durchsuchung, Fluggastdatenübermittlung, Bundeswehreinsatz im Inland, massive Zentralisierung der Polizeiarbeit, Umbau des BKA in ein deutsches FBI und vieles mehr. In der sich dem Ende neigenden Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestages verging kaum eine Sitzungswoche ohne weitere Forderungen bzw. Gesetzesinitiativen zur Verschärfung der deutschen Innenpolitik.

Die inhaltlichen Kritikpunkte und gravierenden Folgen für die Grund- und Freiheitsrechte und damit für die Gesellschaft insgesamt, etwa durch die Vorratsdatenspeicherung sind hinlänglich bekannt. Deshalb soll der Fokus auf die Frage des Verfahrens im Bundestag und seinen zuständigen Gremien und Ausschüssen gelenkt werden. Wie laufen diese Debatten im Parlament ab? Wer informiert eigentlich wen? Welche Wirkmechanismen werden von den dominierenden, autoritären Sicherheitsfrontleuten angewandt? Und wie können Gegenstrategien entwickelt werden, die sich nicht nur auf die Arbeit in den Parlamenten bezieht, sondern genauso die Zusammenarbeit und Ergänzung mit außerparlamentarischen Kräften sucht?

Grundsätzlich wird dem Bundestag und dem federführenden Innenausschuss de facto keinerlei belastbare Auskunft darüber gegeben, warum aktuell diese oder jene Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen notwendig ist und welche Handlungsgrundlagen ihnen zu Grunde liegen. Es wird seitens der Bundesregierung und der sie tragenden Großen Koalition keine konkrete Auskunft darüber gegeben, warum diese oder jene Maßnahme gerade in diesem Moment notwendig ist und im Schnellverfahren durchgesetzt werden muss. Einzige Begründung: Die Schäuble-Formel „Dieses und Jenes ist alternativlos notwendig, um im Kampf gegen den internationalen Terrorismus bestehen zu können”. Es soll hier mitnichten der Eindruck erweckt werden, es gebe keinerlei Terrorgefahr durch bspw. islamische Fundamentalisten, dass haben die Anschläge in Madrid und London gezeigt. Nur ist weder für die verunsicherte Öffentlichkeit noch für den Bundestag ansatzweise nachvollziehbar, wie hoch die durch Schäuble und seine Gefolgsleute beschriebene Gefahr real ist und welche Indikatoren den Grad der Gefahr bestimmen. Auch eine Diskussion über Entstehung, Form und Entwicklung des islamischen Fundamentalismus findet kaum oder gar nicht statt. Allein Innenstaatssekretär August Hanning warnte in den letzten Monaten mehrmals vor einer erhöhten Terrorgefahr. Auf entsprechende Nachfragen im Innenausschuss, wie z. B. am 13.2.2008, wurden den Mitgliedern des Innenausschusses weitergehende Informationen verweigert. Daher ist eine rationale und auf einer nachvollziehbaren Gefahrenprognose basierende Diskussion über die Entwicklung der Sicherheitspolitik nur schwerlich möglich. Das Problem bei solchen Vorgängen liegt vielmehr in der massiven Verunsicherung der Bevölkerung. Aus der Informationsverweigerung der Bundesregierung kann geschlossen werden, dass sie tagespolitische Zwecke verfolgt und offenkundig den Boden für autoritäre Politikansätze insgesamt lockern will. Daher ist als erstes zu den Verfahren im Bundestag anzumerken, dass die Abgeordneten kaum belastbare Informationen von der Bundesregierung erhalten, die eine differenzierte Entscheidungsfindung möglich machen könnten. Hinzu kommt, dass die Informationen der Geheimdienste lediglich den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontroll-Gremiums (PKG) zugänglich sind, die wiederum zum Stillschweigen verpflichtet sind. Wenn denn Vertreter der Dienste oder des BKA im Innenausschuss zur Auskunft bereit sind, wird die Sitzung umgehend als „geheim” eingestuft und somit Abgeordnete und Öffentlichkeit von einer breiteren Informationsmöglichkeit ausgeschlossen. Also: Schon am Anfang des Verfahrens gibt es für Abgeordnete eine äußerst dünne Informationsgrundlage. Diskussionen über soziologische Ursachen und grundsätzliche Bekämpfungsstrategien von religiös motiviertem Terrorismus finden in den Gremien des Bundestages demnach nicht statt.

Ebenso entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Hinterfragen sämtlicher Maßnahmen, die angeblich zu mehr Sicherheit führen sollen: Welche Maßnahme führt wirklich zu mehr Sicherheit? Woran kann dies eigentlich gemessen werden? Ist bei den vergangenen und zukünftigen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden? Welche Alternativen wären möglich? Eine linke, fortschrittliche Politik hat darüber hinaus - auch im Bundestag - danach zu fragen, welche Gesamtstrategie die Konservativen und die große Koalition verfolgen. Der Zusammenhang von äußerer und innerer Militarisierung sowie von Sozialabbau und zunehmender Überwachung der Bevölkerung muss in die Diskussion getragen werden. Als einzige Fraktion im Bundestag benennt die Linksfraktion diesen Zusammenhang; auch die beiden anderen Oppositionsparteien FDP und Grüne sehen diese Zusammenhänge nicht.

Aber zurück zu Fragen des parlamentarischen Ablaufs: Ein beredtes Beispiel für organisiert verkürzte Debatten und dem Zurückhalten von Informationen war das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von biometrischen Merkmalen in deutsche Reisepässe.

Zunächst allgemein: Wie bei der Vorratsdatenspeicherung, der Fluggastdatenübermittlung und vieler anderer Punkte, argumentiert die Bundesregierung stets, dass dies europapolitische Notwendigkeiten seien, die von der Bundesregierung lediglich umgesetzt würden. Kein Wort darüber, dass die Bundesrepublik als einflussreiches Land in der EU die treibende Kraft auf europäischer Ebene bei der Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen gewesen ist.

Es spricht nicht gegen die EU, sondern gegen die Bundesregierung, wenn sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung bestimmter Vorhaben dadurch umgeht, dass sie sozusagen über die europäische Bande in den Bundestag zurück gespielt wird. So auch beim Reisepass. Wie durchaus üblich, beschloss der Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung zur Notwendigkeit der Einführung biometrischer Merkmale. Hierzu wurden diverse Wissenschaftler eingeladen, um den Abgeordneten eine fundierte Hilfestellung zur Meinungsfindung zu ermöglichen. Interessant: Maßgebliche Sachverständige erklärten allerdings, sie sähen überhaupt keine Notwendigkeit für die biometrischen Merkmale, deutsche Reispässe seien im internationalen Maßstab die sichersten und fälschungssichersten. Im Gegenteil - so einige Sachverständige - würde die Sicherheit eher sinken, da die auf den Pässen verwendete RFID (Funktechnikchip)-Technik völlig unausgereift, fälschungs- und manipulationsanfällig sei. Dies bestätigte auch auf mehrmalige Nachfrage BKA-Präsident Ziercke, als er seinen eigenen Reispass hervorholte und demonstrierte, dass er ihn in Alufolie gewickelt hatte, um ein illegales Auslesen damit zu verhindern. Real-Satire? Leider nicht. Die Hinweise der Sachverständigen wurden mit keiner Silbe in der Novelle des Passgesetzes berücksichtigt und schließlich vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Um eine fundierte Auskunft von der Bundesregierung zu bekommen, warum die damaligen Pässe angeblich so unsicher seien, kam die Antwort einen Tag (!!!) nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Dort antwortet die Bundesregierung auf die Frage der LINKEN „Wie viele Fälschungen und Verfälschungen deutscher Pässe sind seit 2001 auf welche Art und Weise und bei welcher Gelegenheit aufgedeckt worden?”: „Im Rahmen der grenzpolizeilichen und sonstigen Kontrollmaßnahmen hat die Bundespolizei im Zeitraum 2001 bis 2005 insgesamt sechs Fälschungen und 344 Verfälschungen deutscher Pässe festgestellt.” (Bundestagsdrucksache 16/5507) Klartext: Bei 28,3 Millionen deutscher EU-Reisepässe plus 400.000 jährlich ausgestellten vorläufigen Pässen gibt es offensichtlich gar keine Probleme.

Auf die Frage, ob denn gefälschte oder verfälschte Pässe jemals eine Rolle bei terroristischen Aktivitäten gespielt hätten, antwortete die Bundesregierung ausnahmsweise mal deutlich: „Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt.” Man kann also sehen, dass es keine wirkliche Diskussion gibt, sondern offenkundig andere Interessen den Diskurs zur inneren Sicherheit dominieren: Es geht um die maximale Ausschöpfung der Beschaffung von Daten, der zunehmenden Vernetzung dieser Daten untereinander und der möglichst lückenlosen Nachvollziehbarkeit von Bewegungsmustern und der Überwachung der Bürgerinnen und Bürgern. Also ihrer Kontrollierbarkeit.

Dasselbe spielte sich auch bei der Online-Durchsuchung ab: In der Antwort auf die Kleine Anfrage der LNKEN „Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der zusätzliche Nutzen der Online-Durchsuchung, der nur durch dieses Instrumentarium, nicht aber mit anderen Instrumenten erreicht werden kann?” antwortete die Bundesregierung: „Im Zuge von Online-Durchsuchungen können regelmäßig dieselben Erkenntnisse gewonnen werden, wie durch ‚offene’ Durchsuchungen und die Auswertung sichergestellter Computerdateien.” (Bundestagsdrucksache 16/3973)

Dies zeigt wiederum mit welcher Stumpfheit die große Koalition im Bereich der Innenpolitik vorgeht und ihre übergroße Mehrheit rigoros ausnutzt. Bei Zeiten wird einfach offen zugegeben, dass es gar keine praktische Notwendigkeit für diesen oder jenen erheblichen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte gibt. Trotzdem wird es durchgezogen. Zum Verfahren gehört auch die traurige Rolle, die die SPD spielt: Bei den meisten Schäuble-Plänen heult die SPD mittellaut auf und kündigt Protest an. Nach wenigen Tagen oder Wochen gibt die sie dann bekannt, den Gesetzentwurf doch mitzutragen, da es Verbesserungen gegeben habe, die allerdings kaum zu finden sind.

Innerhalb von zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht nun über Gesetze zur Inneren Sicherheit und zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geurteilt und dem Gesetzgeber deutlich gesagt, dass Gesetze wie das zur Online-Durchsuchung in NRW oder dem massenhaften KFZ-Scanning gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen. DIE LINKE hat nun einen Antrag ins Parlament eingebracht, der ein Moratorium für weitere Gesetzesvorhaben, wie etwa dem neuen BKA-Gesetz inklusive Online-Durchsuchung sowie die unabhängige Überprüfung der in den letzten Jahren verabschiedeten Sicherheitsgesetzen fordert. Ziel dabei soll sein, endlich einmal hinreichend Zeit und externen Sachverstand aufzuwenden, um über die zukünftige Sicherheitsarchitektur in Deutschland, aber auch in Europa, zu diskutieren. Grundsätzlich geht es dabei auch um Fragen „In was für einem Staat wollen wir eigentlich leben?” und „Wie viel Freiheit soll für mehr Sicherheit geopfert werden?”. Dazu wollen wir besonders Bürgerrechtorganisationen aktiv an solch einer Debatte beteiligen. Gleichzeitig könnte durch solch ein Moratorium das Gesetzgebungsverfahren insgesamt untersucht und diskutiert werden, wie mehr Menschen an entscheidenden politischen Entscheidungen beteiligt werden könnten. Mittlerweile wurde die Moratoriumsidee abgelehnt.

Man kann also an wenigen Beispielen erkennen in welcher Art und Weise Debatten zur Inneren Sicherheit im Bundestag ablaufen. Zusammengefasst geht das Verfahren so: Alarmierung der Bevölkerung, Information des Parlaments erst auf Nachfrage, ohne nachvollziehbare und nachprüfbare Informationen werden Gesetze vorgeschlagen, Ergebnisse von Sachverständigen werden regelmäßig überhört und unter immensem Zeitdruck werden neue Maßnahmen durch das Parlament gedrückt. Das alles findet statt, ohne auch nur ansatzweise die Folgen für den demokratischen Rechtsstaat zu beachten.

Deshalb ist es Zeit für eine neue Bürgerrechtsbewegung. Die Linke muss sich daher wieder mehr mit den Ursachen- und Entstehungsfragen von Terror auseinandersetzen. Dabei gilt es jede Form von religiösem Terror zu kritisieren und ihn politisch und sozial zu bekämpfen. DIE LINKE, die sich der Aufklärung verpflichtet fühlt, kann und muss dies leisten. Denn: In den angesprochenen Terrorkreisen geht es um die Bekämpfung einer offenen und emanzipatorischen Gesellschaft. Dies muss in der Debatte auch von Links stets mitgesagt werden.

Klar ist, dass der mit großen Schritten eingeschlagene Weg in den Überwachungsstaat gestoppt und umgekehrt werden muss. Mittlerweile gibt es Anzeichen für eine neue Bürgerrechtsbewegung. Hier muss sich die LINKE einbringen und Motor sein. Denn gerade die Verbindung von sozialer Frage und individuellen Freiheitsrechten ist das Alleinstellungsmerkmal der LINKEN. Hierfür brauchen wir viele Bündnispartner, die dann auch die Entwicklung der Linkspartei positiv bereichern können.

Jan Korte (32)

Politikwissenschaftler M.A.

Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE

Mitglied des Bundestages und dort Mitglied des Innenausschusses

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