Das 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll, unter Wahrung des Daten- und Geheimnisschutzes, jedem Bürger einen Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden ermöglichen. Leider hapert es bei der Umsetzung des IFG noch gewaltig und man kann durchaus beeindruckt sein von der Kreativität, die deutsche Behörden und Verwaltungen an den Tag legen, wenn sie verhindern wollen, dass Bürger in ihre Akten Einsicht nehmen.
Der zweite Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Informationsfreiheit für 2008/2009 offenbart, wie weit die Bundesrepublik noch entfernt ist von Transparenz und Offenheit, wenn es um Verwaltungshandeln geht. Über den ernüchternden Bericht gab es eine breite Medienberichterstattung, die wir hier in Auszügen dokumentieren:
“Behörden blocken Bürger bei Auskünften ab” (Neues Deutschland vom 5.5.2010)
“Von Informationsfreiheit noch weit entfernt” (TELEPOLIS vom 5.5.2010)
“Kritik an Schweigen der Behörden” (ORF.at vom 4.5.2010)








