Die LINKE hat vor Kurzem den Antrag “Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben” (Drucksache 17/2423) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrages ist die Rückführung der BKA-Kompetenzen an einem wesentlichen Punkt und somit ein besserer Schutz der Grundrechte vor polizeilichen Eingriffen. Die erste Lesung des Antrages fand am 8. Juli 2010 (Tagesordnungspunkt 29) statt. Das Plenarprotokoll der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages finden sie hier:

“Stenografischer Bericht” (Plenarprotokoll 17/55)

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