Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist Jan Korte mit vier Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt vertreten. Berichte über Jan Kortes Wahlkreistage finden Sie hier.
Reden im Plenum
Alle Reden von Jan Korte im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Für ein echtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Die Daten- und Überwachungsskandale bei LIDL, Deutsche Bahn, Telekom oder Airbus machen es deutlich: Arbeitnehmerdatenschutz muss gesetzlich gewährleistet sein. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Freiheit statt Überwachung
Als Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion kämpft Jan Korte für Freiheit und Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Über die Aufarbeitung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes ist in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung neues deutschland ein lesenswerter Artikel des Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom erschienen:
In der aktuellen Wochenzeitung des Bundestags “Das Parlament” ist heute ein Portrait über Jan Korte erschienen. Beim Verfassungsschutz wird schonmal die Schere rausgeholt:
Zur Diskussion um die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Inlandsgeheimdienst sind heute weitere Artikel erschienen. Die Partei DIE LINKE geht nun von 42 beobachteten Abgeordneten aus:
In einer vom Bundesjustizministerium beauftragten Studie sind Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts zu dem Schluss gekommen, dass die Vorratsdatenspeicherung keine wesentlichen Verbesserungen bei der Strafverfolgung mit sich bringen würde.
Opfer, Angehörige und Öffentlichkeit haben ein Recht darüber, voll umfänglich zu erfahren, welche Rolle NS-Täter in der frühen Bundesrepublik einnahmen. Für den Bundesnachrichtendienst und seine Vorgängerin, die Organisation Gehlen, arbeiteten zentrale Figuren des Massenmordes. Eine exklusive Aufarbeitung der Akten durch einen kleinen Kreis auserwählter Wissenschaftler genügt weder öffentlichen, noch wissenschaftlichen Ansprüchen, zumal Forscher zur Kenntnis nehmen mussten, dass wichtige Akten noch in jüngster Zeit vernichtet wurden. Im Jahr 2012 kann und sollte es keinen Grund mehr geben, Akten mit NS-Bezug beim BND und im Kanzleramt geheim zu halten.
Über die Debatte zum Antrag ist ein Bericht in der Wochenzeitung “Das Parlament” erschienen: