Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Expertise und Überparteilichkeit für den Schutz von Grundrechten

19.12.2013
Jan Korte, DIE LINKE: Expertise und Überparteilichkeit für den Schutz von Grundrechten

Rede von Jan Korte zur Geschäftsordnung - 6. Sitzung vom 19.12.2013

Jan Korte (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz begründen, warum wir beantragen, die für heute vorgesehene Wahl des oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abzusetzen.

Erstens. Wir erleben zurzeit - das ist ja schwerlich zu übersehen - einen der größten Geheimdienstskandale, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene. Viele Menschen sind verunsichert. Mithin ist die freie Kommunikation auch in diesem Land gefährdet und infrage gestellt.
[Volker Kauder (CDU/CSU): Was?]

Zunehmend mehr Menschen sind dadurch verunsichert und werden daran gehindert, ihr Grundrecht auf freie Kommunikation wahrzunehmen. Deswegen - ich glaube, da müsste hier im Hause eigentlich Einigkeit herrschen - müssen wir dafür sorgen, dass mit Beginn dieser Legislaturperiode eine neue Ära hinsichtlich Datenschutz und Bürgerrechte anbricht.
[Beifall bei der LINKEN - Volker Kauder (CDU/CSU): Und das muss gerade einer von der Stasi-Partei sagen!]
In dieser Frage kommt dem Bundesbeauftragten natürlich eine Schlüsselstellung zu.

Wir haben, wie nicht anders zu erwarten, einen sehr klugen und schlauen Vorschlag gemacht.
[Lachen der Abg. Christine Lambrecht (SPD)]
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir, statt heute die Wahl des Bundesdatenschutzbeauftragten durchzuführen, über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg versuchen, einen gemeinsamen Kandidaten oder eine gemeinsame Kandidatin zu finden, die dieses im Moment und vor allem in Zukunft so wichtige Amt fachlich ausgezeichnet ausfüllen kann.
[Beifall bei der LINKEN]

Wir sind bereit, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, wer dafür infrage kommt, vielleicht sogar jemand, der unabhängig bzw. parteilos ist. Es gibt unter den Datenschutzbeauftragten auch der Länder exzellente Kolleginnen und Kollegen, die hier sehr kompetent agieren könnten. Das ist unser Vorschlag.

Zweitens sollten wir, wenn wir denn einen neuen Datenschutzbeauftragten wählen, auch dafür sorgen, dass gleich ein großer Wurf gelingt. Das bedeutet, dass wir auch strukturell eine substanzielle Aufwertung der Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten herbeiführen sollten. Das bedeutet vor allem - das ist ganz entscheidend - die Herstellung der völligen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, also die endgültige Herauslösung aus dem Bundesinnenministerium. Dafür ist es höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
[Beifall bei der LINKEN]

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir möchten, dass wir uns überfraktionell darüber verständigen. Deswegen schlagen wir vor, diese Wahl nicht heute durchzuführen und möglichst schnell eine überfraktionelle Kommission oder Arbeitsgruppe einzurichten, die sich auf den Weg macht, jemanden zu finden, der fachkompetent ist, also zwar für uns alle anstrengend, aber fachlich optimal.

Zu der von der Regierung vorgeschlagenen Kandidatin nur so viel: Ich kenne die ehemalige Kollegin Voßhoff und halte sie für eine integre Person. Aber eines will ich politisch schon sagen: In Anbetracht der gegenwärtigen Debatten über die NSA- und Geheimdienstaffären will ich zumindest infrage stellen, ob es wirklich das politisch richtige Zeichen wäre, ausgerechnet eine Person zur Bundesdatenschutzbeauftragten zu wählen, die in den vergangenen Legislaturperioden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlinedurchsuchung und die Erweiterung der Kompetenzen der Geheimdienste unterstützt hat. Denken Sie darüber angesichts der aktuellen Ereignisse noch einmal nach. Wir bitten um Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Schönen Dank.
[Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)]

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