Nicht vermisst, seit heute wieder wirksam: Die Vorratsdatenspeicherung

18.12.2015
Jan Korte

Vom 2. März 2010 bis gestern hat es keine verordnete Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik gegeben. Glaubt man den Befürwortern der Massenüberwachung, haben wir praktisch fünf Jahre Anarchie hinter uns. Ich aber meine: Wir waren fünf Jahre lang freier. Frei zu kommunizieren, mit wem, wie lange und wann immer wir wollen, ohne dass es staatliche Behörden zu interessieren hat. Frei, uns zu bewegen, ohne dass jemand anderes aufschreibt, wohin. Fünf Jahre lang wurde – zumindest in der Telekommunikation – unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung respektiert.

Diese Zeit geht morgen zu Ende. Ab morgen wird die Bevölkerung wieder unter Generalverdacht gestellt – mit einem Instrument, dessen Nutzen niemals nachgewiesen wurde. Das es in Frankreich schon lange gibt, ohne dass grausame Attentate verhindert wurden. Das der Polizei abertausende möglicher Täter liefert, aber nichts gegen die Ansammlung von Überstunden in den Polizeiwachen ausrichtet, geschweige denn die Reaktionszeit nach einem Notruf verbessert.

Trotz euphemistischer Umbenennung und trotz aller verharmlosenden Beteuerungen des federführenden SPD-Justizministers Heiko Maas, es gäbe einen engen Straftatenkatalog, Richtervorbehalt und so weiter: Die Kabinettsentscheidung aus Bayern, den Verfassungsschutz auf die Vorratsdaten zugreifen zu lassen, hat noch vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgezeigt, worauf sich die SPD hier eingelassen hat.

DIE LINKE wird sich mit der Vorratsdatenspeicherung nicht abfinden. Wir werden weiterhin die politische Debatte darum führen und für eine freie, kritische und unangepasste Gesellschaft streiten.