Angelverbote ohne Grundlage oder Prüfung von Alternativen

20.07.2016

Das Bundesumweltministerium plant, bei der Einrichtung von Naturschutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee das Angeln pauschal zu verbieten, wie es Anfang des Jahres aus Referentenentwürfen des Ministeriums zu entnehmen war. Unter Anglerinnen und Anglern sowie in den Anrainerländern, in denen der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, führt dies zu Widerspruch und Kritik – vor allem, da es gleichzeitig keine Einschränkungen für die Berufs- und Sportbootschifffahrt gibt und selbst der Abbau von Rohstoffen oder Windkraftwerke nicht ausgeschlossen werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb in einer Kleinen Anfrage nachgehakt, warum eigentlich gerade Anglerinnen und Angler als Gefährdung des Schutzzwecks ausgemacht werden. Wie schon in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Korte vom 6.4.2016[1] weicht die Bundesregierung einer Antwort auf die Frage, wie ein Verbot der Freizeitangelfischerei zum Erreichen der Schutzziele beitragen kann, mit Verweis auf die Auswertung von Stellungnahmen von Ländern und Verbänden aus. Auch auf die Frage, welche Alternativen zum Pauschalverbot für Angler im Vorfeld überhaupt in Erwägung gezogen wurden, antwortet sie mit derselben Formel. „Wenn es im Umweltministerium beim Verfassen der Verordnungen eine Prüfung von Alternativen gab, hätte es die nennen können. Und wenn der Einfluss der Angelfischerei auf die Schutzgebiete wissenschaftlich untersucht worden wäre, hätte sie das mit Daten belegen können. Hat sie aber beides nicht, wahrscheinlich weil es nie geschehen ist“, vermutet Jan Korte, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LINKEN. „Hier hat jemand am Schreibtisch beschlossen, dass Angeln die Natur gefährdet und in Verordnungsform gegossen. Das ist unwissenschaftlich, intransparent und auch politisch fragwürdig“, so Korte. Mit so einem Vorgehen setze man nicht nur die Akzeptanz von Natur- und Artenschutz in der Bevölkerung aufs Spiel, sondern verkenne auch den wichtigen Beitrag, den Anglerinnen und Angler zur Pflege und zum Erhalt von Fischbeständen und Gewässern in der Bundesrepublik leisteten.

Immerhin lässt die nunmehr seit über drei Monaten laufende Auswertung der Stellungnahmen der Länder und Verbände zu den Schutzgebietsverordnungsentwürfen hoffen, dass man sich im Bundesumweltministerium nun ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzt und sich um mehr Wissenschaftlichkeit und Kompetenz bemüht. DIE LINKE wird weiter dran bleiben.

Über die Antwort auf die Schriftliche Frage berichteten wir am 4.5.2016: "Keine Grundlage für Angelverbote in Nord- und Ostsee"[2]

Links:

  1. https://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/95.1/a/a24586.pdf
  2. https://www.jankorte.de/de/article/3197940.keine-grundlage-für-angelverbote-in-nord-und-ostsee.html