Bittere Bilanz

Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene kam zu spät

11.01.2018
Sammellager für sowjetische Kriegsgefangene am 26.8.1941

Die 5,7 Mio. sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen ca. 3,3 Mio. die Gefangenschaft und den Naziterror nicht überlebten, sind eine der größten Opfergruppen der NS-Vernichtungspolitik. Und sie waren bis Mai 2015, als sich der Bundestag auf Initiative der LINKEN endlich dazu durchrang, den wenigen noch lebenden Betroffenen einmalig eine sogenannte Anerkennungsleistung zu zahlen, 70 Jahre lang die größte Gruppe der „vergessenen Opfer“. Nach Ende des zweijährigen Antragsverfahrens erlaubt nun die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bilanz der Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene“ (19/305) ein erstes Resümee zu ziehen:

Bis zum 30. September 2017 gingen beim zuständigen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 2025 Anträge ein, von denen bislang 1175 positiv beschieden wurden. Angesichts von Millionen Opfern ist das eine bittere und beschämende Bilanz. Dem BADV ist daraus kaum ein Vorwurf zu machen, das Antragsverfahren kam schlicht Jahrzehnte zu spät.

DIE LINKE schlägt deshalb vor die Einrichtung einer „Härtefall-Kommission“ zu prüfen, da die Ablehnungsquoten in den einzelnen Staaten durchaus gravierend sind. Auch sollte über eine Verlängerung der Antragsfrist nachgedacht werden, damit Nachzügler unter den wenigen noch lebenden Opfern doch noch die Chance erhalten einen Antrag zu stellen. Außerdem wird die Bundestagsfraktion DIE LINKE in den Haushaltsberatungen versuchen die nicht verwendeten Mittel (immerhin mehr als Zweidrittel der bewilligten Gelder!) entsprechend umzuwidmen, um sie den Antragsberechtigten oder der Erinnerungs- und Bildungsarbeit zum Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen zukommen lassen zu können.

Über die Antwort und unsere Schlussfolgerungen berichten heute die taz und neues deutschland:

„Das Geld kommt zu spät“[1] (taz vom 11.1.2018)

„Nur wenige Entschädigungen für Rotarmisten“[2] (neues deutschland vom 11.01.2018)

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:

Links:

  1. http://www.taz.de/!5476424/
  2. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1075862.nur-wenige-entschaedigungen-fuer-rotarmisten.html