»Ein Parlamentsprotokoll und die Kommunistenverfolgung im Jahre 2010″

15.11.2010

Im Zuge des KPD-Verbots in der Bundesrepublik wurden zahlreichen Kommunistinnen und Kommunisten Wiedergutmachungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) aberkannt oder generell verweigert.

Begründet wurde dies mit der unterstellten Gegnerschaft zum politischen System der BRD. DIE LINKE fordert in ihrem Antrag »Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen«[1] (Drucksache 17/2201) die Rehablitierung der damals von den BEG-Leistungen ausgeschlossenen und die Anerkennung ihres Beitrages im Rahmen des Widerstands gegen das NS-Regime. Über die erste Lesung des Antrags am 11. November und den Inhalt der Debatte[2] berichten heute Neues Deutschland und die Junge Welt:

»Ein Parlamentsprotokoll und die Kommunistenverfolgung im Jahre 2010″[3] (Neues Deutschland vom 15.11.2010)

»Widerstand bleibt geteilt«[4] (Junge Welt vom 15.11.2010)

Links:

  1. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702201.pdf
  2. http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17071.pdf
  3. http://www.neues-deutschland.de/artikel/184099.ein-parlamentsprotokoll-und-die-kommunistenverfolgung-im-jahre-2010.html
  4. http://www.jungewelt.de/2010/11-15/048.php

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