Der Staatstrojaner ist ein trauriges Beispiel dafür, wie die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auf Kante näht. Seit Jahren werden die Grenzen der Verfassung bis zum Ende ausgereizt, wenn es um Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen angeht. Auf linksfraktion.de schreibt Jan Korte heute über die jüngsten Entwicklungen. Mehr...
Über die Antworten der Bundesregierung auf vier schriftliche Fragen von Jan Korte zur sogenannten "Quellen-TKÜ", also zum Einsatz von Staatstrojanern, berichteten außer der MZ weitere Medien. Die aufschlussreichen Beiträge finden sich hier: Mehr...
Telepolis berichtet heute über die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Überwachungstechnologie in Schaufensterpuppen". Mehr...
Erster Teil des Arbeitsberichts von Jan Korte über seine politischen Schwerpunkte in der 17. Legislaturperiode Mehr...
Artikel in der Wochenzeitung Das Parlament vom 25.3.2013 zur Plenardiskussion um die Bestandsdatenauskunft Mehr...
Wenn Union, FDP und die SPD zusammen einen Gesetzentwurf zur inneren Sicherheit hochjubeln ist Skepsis angesagt. Zu Recht: Für den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten müssen höchste rechtsstaatliche Standards gelten. Ein Richtervorbehalt, dessen Aushebelung in dem Gesetzentwurf schon vorgesehen ist, gehört nicht dazu. Mit diesen hochsensiblen Daten zudem Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ist krass unverhältnismäßig. Die von der Regierungskoalition und der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie führt aber nur eine massive Beschränkung und Einschränkung von Überwachungsbefugnissen, wie DIE LINKE es fordert. Mehr...
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 24. Januar 2012 die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz für verfassungswidrig und nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt hatte, war die Bundesregierung in der Pflicht für eine entsprechende grundgesetzkonforme Neuregelung zu sorgen. Der nun vorliegende Regierungsentwurf verfehlt dieses Ziel allerdings bei weitem. Nicht nur, weil er weiterhin verfassungswidrige Elemente enthält, sondern auch, weil er zum Teil deutlich über die bisherige Rechtslage hinausgeht und Schutzvorschriften weiter abbaut, lehnt die LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf ab. Mehr...
"Es ist unerklärlich, wieso es hierzulande offenbar nicht möglich ist, Unternehmen den Zugriff auf ureigenste personenbezogene Daten, wie es Meldedaten sind, zu versagen. Festzuhalten ist, dass nur durch breiten Bürgerprotest die datenschutzfeindlichen Regelungen der Koalition gekippt und Nachbesserungen durchgesetzt werden konnten. Positiv ist, dass die Zweckbindung gestärkt wurde. Das war es dann aber auch schon. Bei der zentralen Frage der Einwilligung bleibt der Kompromiss leider hinter den Forderungen der Kritiker zurück", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum gestrigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern beim Meldegesetz. Korte weiter: Mehr...
E-Government birgt großes Potenzial für gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste. Es kann neue Möglichkeiten der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern befördern. E-Government kann aber auch, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, das Gegenteil bewirken: soziale Ausgrenzung, Entdemokratisierung, Datenschutzprobleme, Bürokratisierung und enorme Kosten. Einige E-Government-Großprojekte der letzten Jahre, wie ELENA, die elektronische Gesundheitskarte oder der elektronische Personalausweis, sind an der eigenen Gigantonomie und sozialen Schieflage gescheitert. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen diese nun mit einem noch größenwahnsinnigeren Gesetz nachträglich legitimiert und reanimiert werden, denn E-Government ist ein große Profite versprechendes Geschäft. Mit mehr Transparenz und Teilhabe hat der Gesetzentwurf hingegen wenig zu tun. Mehr...
Die Bundesregierung hat es geschafft, einen Gesetzentwurf für ein neues Bevölkerungsstatistikgesetz einzubringen, ohne dabei ihre sonst übliche Datensammelwut an den Tag zu legen. Die Anpassungen an die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse sind notwendig, unter Datenschutzaspekten korrekt und daher zustimmungsfähig, im Gegensatz zur Erhebung privatester Daten, z. B. bei der Volkszählung. Politik sollte sich dennoch möglichst wenig von Statistiken abhängig machen: Der direkte Kontakt zu den Menschen und Elemente partizipativer Demokratie sind notwendig, um Politik an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten. Mehr...