Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist Jan Korte mit vier Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt vertreten. Berichte über Jan Kortes Wahlkreistage finden Sie hier.
Reden im Plenum
Alle Reden von Jan Korte im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Für ein echtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Die Daten- und Überwachungsskandale bei LIDL, Deutsche Bahn, Telekom oder Airbus machen es deutlich: Arbeitnehmerdatenschutz muss gesetzlich gewährleistet sein. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Freiheit statt Überwachung
Als Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion kämpft Jan Korte für Freiheit und Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Alle Artikel aus der Kategorie Arbeitnehmerdatenschutz
Seit einigen Legislaturperioden ist sich der Bundestag - zumindest theoretisch - darüber einig, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überfällig ist. Seit einiger Zeit liegen diverse Anträge der Oppositionsfraktionen dazu vor, darunter ein Antrag der LINKEN (“Datenschutz für Beschäftigte stärken” Drs. 17/779). Die Bundesregierung hat eine Gesetzesinitiative vorgelegt, die sich in wesentlichen Teilen darauf konzentriert, z. B. aktuell illegale Überwachungspraktiken zu legalisieren. In der Tageszeitung neues deutschland ist hierzu ein Artikel erschienen:
“Das Thema Datenschutz ist nicht nur bei Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich schlecht aufgehoben. Auch seine Parteifreundin, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, hat großen Worten selten Taten folgen lassen: Der Kampf gegen die Konzernmacht von Google, Facebook und Co. endete regelmäßig in butterweichen Kompromissen und folgenlosen Absichtserklärungen der Unternehmen. Ausgerechnet Aigner die Zuständigkeit für den Datenschutz zu übertragen wie es die VZBV fordert, wäre daher keine Verbesserung”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Vorwurf der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich engagiere sich nicht genug für den Datenschutz. Korte weiter:
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie weder Kenntnisse über die Kosten hat, die der gescheiterte elektronische Entgeltnachweis bei Unternehmen verursacht hat, noch weiß, was die Abwicklung des Projekts kosten wird. In Zukunft sind weitere Millionengräber vorprogrammiert: Statt zukünftige IT-Großprojekte von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, setzt die Bundesregierung auf eine bessere Zusammenarbeit der IT-Spezialisten in den Bundebehörden - also denjenigen, die trotz massiver Kritik bis zuletzt an ELENA festgehalten hatten.
Über die Antwort der Bundesregierung berichtet heise.de:
Die Bundesregierung hat das Millionenprojekt ELENA gestoppt. Im Interview der Woche auf linksfraktion.de erklärt Jan Korte, warum ELENA scheitern musste, und spricht über “Sicherheitsprojekte, die eigentlich Bürgerüberwachungsprojekte” heißen müssten:
„Die Erkenntnis der Bundesregierung, dass der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) aus Datenschutzgründen nicht tragbar ist, kommt spät, aber sie kommt. Nun müssen weitere Entscheidungen folgen, um den Datenschutz tatsächlich zu stärken: Die schritt- und zwangsweise Einführung der Biometrie und von elektronischen ID-Karten, etwa im Gesundheitswesen, muss ein für allemal gestoppt werden”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur angekündigten Einstellung des ELENA-Verfahrens. Korte weiter:
In seiner Rede zum elektronischen Entgeltnachweis ELENA kritisiert Jan Korte die Speicherung von Beschäftigtendaten auf Vorrat, für die das Verfassungsgericht hohe Hürden aufgestellt hat. Im Vergleich zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten geht ELENA noch weiter, da die Daten zentral gespeichert werden. Nach Ausfassung von Experten ist ELENA damit grob verfassungswidrig. Für Kommunen und kleine Unternehmen stellt die verpflichtende Datensammlung und -weitergabe eine erhebliche Belastung dar. Für die Beschäftigten bedeutet ELENA eine massive Beschneidung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.