Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist Jan Korte mit vier Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt vertreten. Berichte über Jan Kortes Wahlkreistage finden Sie hier.
Reden im Plenum
Alle Reden von Jan Korte im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Für ein echtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Die Daten- und Überwachungsskandale bei LIDL, Deutsche Bahn, Telekom oder Airbus machen es deutlich: Arbeitnehmerdatenschutz muss gesetzlich gewährleistet sein. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Freiheit statt Überwachung
Als Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion kämpft Jan Korte für Freiheit und Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Am Freitag stellte die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Antrag, die Befugnis des BKA zur Online-Durchsuchung aufzuheben. Jan Korte begründete diesen Antrag im Plenum. Zur Initiative und zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen sind einige Artikel erschienen:
DIE LINKE lehnt die Online-Durchsuchung ab weil sie unverhältnismäßig und unangemessen für einen demokratischen Rechtsstaat ist. Gerade nach dem Skandal um den verfassungswidrigen Einsatz von Trojanern muss die logische Schlussfolgerung der Verzicht auf den Einsatz von Schadsoftware durch Sicherheitsbehörden sein, so Jan Korte in seiner Rede zum Antrag der LINKEN, “Befugnis des BKA zur Online-Durchsuchung aufheben”.
Im Innenausschuss des Bundestags und in der Aktuellen Stunde des Plenums wurde gestern über die Anwendung von staatlicher Überwachungssoftware diskutiert. Wie schon in den vergangenen Tagen trug die Bundesregierung auch diesmal nicht viel zur Klärung der Vorfälle bei. Stattdessen blieb sie bei ihrer Taktik, Informationen nur scheibchenweise herauszugeben. So gab Innenminister Friedrich im Innenausschuss zu, dass dass die Bundesbehörden keinen Quellcode der eingekauften Trojaner besäßen und daher auch bei den Bundestrojanern zur Quellen-TKÜ nicht garantiert werden kann, dass sie keine über das Mitschneiden von Telefonaten hinausgehenden Funktionen besitzen.
Der Chaos Computer Club (CCC) brachte es an den Tag: In Bund und Ländern wird mit Software am “lebenden Objekt”, sprich Bürgerinnen und Bürgern, experimentiert, die alle technischen Möglichkeiten zum kontinuierlichen Verfassungsbruch anbietet. Im Laufe weniger Tage zeigte es sich, dass die politisch Verantwortlichen längst nicht mehr den Überblick über ihre eigenen Behörden haben. Fast täglich kommen neue Details ans Licht und werden neue Überwachungsfälle bekannt, deren Zahl mittlerweile auf über 100 gestiegen ist. Nach und nach wurden fast alle Rechtfertigungsversuche eingestellt, umfassende Prüfungen versprochen und sich an das Verwischen der Spuren gemacht. Was wir zur Zeit erleben dürfen, ist ein Blick in das Labor der Sicherheitsbehörden mit ihren neuen Überwachungsmöglichkeiten und ihren Schleichwegen aus grundrechtlichen Begrenzungen.
„Bund und Länder brauchen keinen Software-, sondern einen Sicherheitsbehörden-TÜV. Ohne unabhängige und mit ausreichend Mitteln sowie Kompetenzen ausgestattete Kontrollinstanzen ist der permanente Verfassungsbruch nur eine Frage der Zeit”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur Diskussion um Konsequenzen aus dem verfassungswidrigen Trojaner-Einsatz durch Sicherheitsbehörden. Korte weiter:
Auch Stefan Krempl berichtet heute auf heise.de in einem lesenswerten Artikel über die Weigerung der Bundesregierung die Kleine Anfrage der Linksfraktion über die Anwendung von Online-Durchsuchungen. Den Artikel finden Sie hier: