13.07.2010
Die LINKE hat vor Kurzem den Antrag “Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben” (Drucksache 17/2423) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrages ist die Rückführung der BKA-Kompetenzen an einem wesentlichen Punkt und somit ein besserer Schutz der Grundrechte vor polizeilichen Eingriffen. Die erste Lesung des Antrages fand am 8. Juli 2010 (Tagesordnungspunkt 29) statt. Das Plenarprotokoll der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages finden sie hier:
“Stenografischer Bericht” (Plenarprotokoll 17/55)
12.07.2010
Dass die Vertreter der alten großen Koalition einen Antrag der LINKEN im Bundestag, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen, ablehnen würden, konnte man erahnen. In der Innenpolitik hat sich die SPD bislang noch nicht ansatzweise von ihrer Regierungszeit emanzipiert.
Die Begründung der FDP, warum sie für den Antrag zwar “Sympathie” hegen, ihn aber trotzdem nicht unterstützen könne, da sich ja eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe, kam da schon unerwarteter daher und hatte zum Teil karnevaleske Züge an sich.
Den lesenswerten Artikel auf heise online über die entsprechende Bundestagsdebatte in der letzten Woche können sie hier lesen:
“CDU/CSU und SPD halten an heimlichen Online-Durchsuchungen fest” (heise online vom 09.07.2010)
08.07.2010
Kategorie: Reden
Rede im Bundestag zu TOP 29 der 55. Sitzung am 08. Juli 2010 -
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
“Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufheben” (Drucksache 17/2423)
Den Antrag der Bundestagsfraktion Die LINKE zur Aufhebung der ebenso unsinnigen wie überflüssigen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz begründete Jan Korte in seiner Rede. Bis zum Mai dieses Jahres wurde keine einzige Online-Durchsuchung angeordnet, was alleine diese Maßnahme ad absurdum führt. Korte kritisierte, dass auch durch die Online-Durchsuchung die ohnehin prekäre Balance zwischen Freiheit und Sicherheit aus dem Lot geraten sei und sich langsam aber stetig in Richtung Sicherheit ausgependelt hat. „Datenschutz ist und bleibt elementares Grundrecht, was immer wieder verteidigt werden muss!”, erklärte Korte.
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25.05.2010
„Die Bilanz fällt vernichtend aus: Online-Durchsuchungen sind Grundrechtsverletzungen auf Vorrat, unverhältnismäßig und restlos überflüssig. Mit seriöser Innenpolitik hat das Ganze jedenfalls nichts zu tun”, erklärt Jan Korte zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bilanz der Online-Durchsuchung” (17/1629). Korte weiter:
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16.12.2009
„Frau Leutheusser-Schnarrenberger möchte einen Richtungswechsel in der Innenpolitik erkannt haben und auch, dass in der Koalition ein neuer Geist herrsche. Leider bringt die subjektive Wahrnehmung der Justizministerin den Bürgerrechten gar nichts, solange nicht gehandelt wird”, so Jan Korte, Mitglied im Parteivorstand der LINKEN und MdB, zu den Äußerungen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger im Stern.
„Auch wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger keine neuen Sicherheitsgesetze will - solange die Sicherheitsgesetze der großen Koalition weiterexistieren, kann von einer Stärkung der Bürgerrechte keine Rede sein. Nun kündigt die Ministerin Korrekturen an den Gesetzen an und dies soll als Richtungswechsel in der Innenpolitik verstanden werden. Mit Korrekturen jedoch kann man vielleicht die Fahrspur wechseln, einen Richtungswechsel gibt es aber nur durch ein Umkehren. Zudem werden diese angekündigten Korrekturen im Koalitionsvertrag nicht einmal erwähnt.
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23.11.2009
“Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube”, ließ einst
Goethe seinen Dr. Faust sagen. “Im Hinblick auf den von
Bundesinnenminister de Maiziere angekündigten Wechsel in der
Innenpolitik wohl ein treffendes Zitat”, sagt das Mitglied des
Parteivorstandes Jan Korte. Er erklärt:
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