Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist Jan Korte mit vier Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt vertreten. Berichte über Jan Kortes Wahlkreistage finden Sie hier.
Reden im Plenum
Alle Reden von Jan Korte im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Für ein echtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Die Daten- und Überwachungsskandale bei LIDL, Deutsche Bahn, Telekom oder Airbus machen es deutlich: Arbeitnehmerdatenschutz muss gesetzlich gewährleistet sein. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Freiheit statt Überwachung
Als Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion kämpft Jan Korte für Freiheit und Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Alle Artikel aus der Kategorie Online-Durchsuchung
Am Freitag stellte die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Antrag, die Befugnis des BKA zur Online-Durchsuchung aufzuheben. Jan Korte begründete diesen Antrag im Plenum. Zur Initiative und zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen sind einige Artikel erschienen:
DIE LINKE lehnt die Online-Durchsuchung ab weil sie unverhältnismäßig und unangemessen für einen demokratischen Rechtsstaat ist. Gerade nach dem Skandal um den verfassungswidrigen Einsatz von Trojanern muss die logische Schlussfolgerung der Verzicht auf den Einsatz von Schadsoftware durch Sicherheitsbehörden sein, so Jan Korte in seiner Rede zum Antrag der LINKEN, “Befugnis des BKA zur Online-Durchsuchung aufheben”.
„Nach der heutigen Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs ist es kaum vorstellbar, dass irgendeine staatliche Behörde einen Trojaner einsetzt, der verfassungskonform funktioniert. Der Einsatz von Trojanern muss unverzüglich gestoppt werden”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE zur heute vorgestellten Analyse eines aktuellen Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club (CCC). Korte weiter:
In einem mit “Was erregt Sie am Trojaner” betitelten Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Hans-Peter Uhl, CSU-Innenpolitiker, Jan Korte vorgeworfen, er habe in seiner Rede im Bundestag am 19.10.2011 “unverantwortliche Zerrbilder in die Welt gesetzt - als überwachte eine außer Rand und Band geratene Staatsgewalt systematisch seine achtzig Millionen Bürger”. Auch wenn Herr Uhl die Ausführungen von Jan Korte offensichtlich nicht verstanden hat, so legt doch der Wortbeitrag des CSU-Innenpolitikers zum selben Tagesordnungspunkt nahe, dass er das gar nicht so schlecht fände. Lediglich ausser Rand und Band seien die Sicherheitsbehörden nicht. Uhl sagte in seiner Rede: “Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen, und so soll es auch sein. Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.”
Im Protokoll des Bundestags zu Uhls Rede steht allerdings etwas anderes. Darüber berichtet heise.de
Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes nicht dafür garantieren können, dass die Funktionen der z.B. vom BKA eingesetzten und bei Privatfirmen eingekauften Trojaner sich auf den erlaubten Bereich beschränken. Als Konsequenz aus dem bekannt gewordenen Skandal in Bayern sollen diese Schadprogramme nun von einer Bundesbehörde selbst entwickelt werden. An der Art und Weise, wie diese Programme dann eingesetzt werden, ändert dies allerdings nichts. Jan Korte forderte deshalb gestern einen Komplettverzicht auf die Online-Durchsuchung und die Quellen-TKÜ.
Im Innenausschuss des Bundestags und in der Aktuellen Stunde des Plenums wurde gestern über die Anwendung von staatlicher Überwachungssoftware diskutiert. Wie schon in den vergangenen Tagen trug die Bundesregierung auch diesmal nicht viel zur Klärung der Vorfälle bei. Stattdessen blieb sie bei ihrer Taktik, Informationen nur scheibchenweise herauszugeben. So gab Innenminister Friedrich im Innenausschuss zu, dass dass die Bundesbehörden keinen Quellcode der eingekauften Trojaner besäßen und daher auch bei den Bundestrojanern zur Quellen-TKÜ nicht garantiert werden kann, dass sie keine über das Mitschneiden von Telefonaten hinausgehenden Funktionen besitzen.