Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist Jan Korte mit vier Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt vertreten. Berichte über Jan Kortes Wahlkreistage finden Sie hier.
Reden im Plenum
Alle Reden von Jan Korte im Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Für ein echtes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Die Daten- und Überwachungsskandale bei LIDL, Deutsche Bahn, Telekom oder Airbus machen es deutlich: Arbeitnehmerdatenschutz muss gesetzlich gewährleistet sein. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Freiheit statt Überwachung
Als Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion kämpft Jan Korte für Freiheit und Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat. Alle Artikel zum Thema finden Sie hier.
Jeder siebte Betrieb verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten. Nur mit einem eigenständigen und brauchbaren Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, wie es DIE LINKE seit langem fordert, kann dieser unhaltbare Zuständ bekämpft werden. Mit einem Wischiwaschi-Entwurf wie dem heute von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz, das im Zweifel den Arbeitgebern Recht gibt, ist den Beschäftigten nicht geholfen, so Jan Korte in seiner Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes:
„Die massive Zunahme von privater und staatlicher Videoüberwachung ist ein Zeichen für den fortschreitenden Präventionsstaat. Alle Menschen ohne Verdachtsmomente zu erfassen ist völlig unverhältnismäßig. Die Initiative der Datenschutzbeauftragten gegen die ausufernde Videoüberwachung in Einkaufszentren ist deshalb ein richtiger Schritt und nur zu begrüßen. Videoüberwachung darf nicht zur Standardmaßnahme werden. Vielmehr sind menschliche Lösungen im wahrsten Sinne des Wortes gefragt”, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur Kritik mehrerer Landesdatenschutz-Behörden an der großflächigen, rechtswidrigen Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe. Korte weiter:
Spielzeug-Drohnen sind kürzlich ins Gerede gekommen. Handelt es sich hierbei um ein schönes Spielzeug oder um gefährliche Spionage-Drohnen? Eine verstärkte Nutzung des Luftraums durch Drohnen würde sich zudem erheblich auf die Luftverkehrssicherheit auswirken. Bislang scheint die Entwicklung und Nutzung von unbemannten Flugkörpern in Deutschland aber weitestgehend unkoordiniert voranzuschreiten. Es fehlt an einer einheitlichen und umfassenden Regelung. Weder hinsichtlich der Nutzungsbedingungen für den Luftraum, der Haftungsbedingungen bei Schadensfällen, noch, was diese Drohnen im Einzelfall können dürfen, wurden entsprechende einheitliche Grundlagen geschaffen. Rechtlich bewegt man sich so schnell in einer Grauzone. Wie zukünftig die Privatsphäre und die Grundrechte geschützt werden können ist bislang völlig unklar und scheint die Bundesregierung, jenseits von forschen Sonntagsreden, leider auch nicht weiter zu interessieren.
heute.de hat den Versuch unternommen, zu erklären, was mit Drohnen derzeit erlaubt und was verboten ist. Den Beitrag finden sie hier:
Das aktuell im Handel erhältliche Drohnenmodell für rund 300 Euro ist sicherlich für manche ein interessantes Weihnachtsgeschenk und stellt aufgrund geringer Reichweite und kurzer Flugzeit noch keine nennenswerte Bedrohung der Privatsphäre, des Datenschutzes oder der informationellen Selbstbestimmung dar. Klar ist aber, dass dies erst der Anfang einer kommerziellen privaten Nutzung dieser Technologie ist. Je billiger und ausgereifter die Technik werden wird, desto massenhafter wird sie angewendet werden. Es besteht das Risiko, dass der öffentliche Raum weiter ausverkauft wird, die Privatsphäre durch Nachbarschaftsschnüffeleien und staatliche und private Ausspähung eingeschränkt werden.
Die Bundesregierung hat, vor allem aus militärischen und sicherheitspolitischen Gründen, seit Jahren große Summen in die Entwicklung dieser Technik gesteckt. Die Bundeswehr entwickelt und beschafft Drohnen für den Bereich der Überwachung und Aufklärung aber auch zur Zielerfassung und Bekämpfung von Bodenzielen. Polizei und andere Sicherheitsbehörden konzentrieren sich auf den Nutzen von Drohnen für die Observierung, die Grenzüberwachung oder die Überwachung von Demonstrationen, wie jüngst beim Castor-Transport.
Auch im zivilen Bereich wächst das Interesse am Einsatz von Drohnen zur Erstellung von Geländeprofilen oder für meteorologische Luftmessungen. Nun folgt offensichtlich der kommerziell lukrative Markt der Freizeitgestaltung für Privatkunden.
Bislang hatte der Gesetzgeber die Entwicklung leider völlig verschlafen. Jetzt scheint zumindest Verbraucherschutzministerin Aigner aufzuwachen. Eine reine PR-Politik wie bei Google Street View hilft allerdings nicht weiter. Hier muss schnellstens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz der Grundrechte gehandelt werden.
In den letzten Tagen sind zu der Thematik mehrere Artikel erschienen, von denen wir hier einige dokumentieren:
Über die von der Bundesregierung unterstützten Forschungen zur Videoüberwachungstechnik ist ein Artikel in der “Junge Welt” erschienen, der sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Linksfraktion bezieht:
Ein Artikel in der der taz beschäftigt sich mit den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum von Jan Korte und der Linksfraktion: