Ein guter Tag für die Grundrechte

08.04.2014

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist sehr zu begrüßen. Die weitreichende Entscheidung des Gerichts macht unmissverständlich klar, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist. Diese und die letzten Bundesregierungen können sich glücklich schätzen, dass eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik bis heute am gemeinsamen Widerstand von Bürgerrechtsbewegung und Opposition gescheitert ist", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des EuGH, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären. Korte weiter:

"DIE LINKE war von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Urteil zeigt, dass Verfassungs- und Grundrechte bei der parlamentarischen und gesellschaftlichen Opposition in besseren Händen sind als bei denen, die von Staats wegen eigentlich für deren Einhaltung zuständig sein sollten. Die Bestätigung der Vorbehalte und der bürgerrechtlichen Kritik an der Totalprotokollierung menschlichen Kommunikationsverhaltens lässt im Grunde nur einen Schluss zu: Wenn die Bundesregierung verantwortlich handelt, lässt sie ab sofort ihre Finger von jeglicher Form von Vorratsdatenspeicherung.

Der heutige Tag bietet die Chance für eine Zeitenwende hin zu mehr Datenschutz und zu verlässlichen Grundrechten sowie zu der Erkenntnis, dass der Zweck niemals die Mittel heiligt. Jetzt muss es um eine Renaissance der Grund- und Freiheitsrechte gehen."