Geheimhaltung darf kein Selbstzweck sein

06.05.2014

„Auch wenn die Bundesrepublik bei der Anzahl der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz im europäischen Vergleich im hinteren Feld liegt, ist die jüngste Zunahme zu begrüßen. DIE LINKE teilt die Forderung der Datenschutzbeauftragten, die Ablehnungsmöglichkeiten auf ein Minimum zu beschränken. Dass dies nicht einfach wird, zeigt das Versteckspiel der Bundesregierung in der NSA-Affäre“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Er fährt fort:

„Geheimhaltung darf kein Selbstzweck sein, weder in Behörden und Ämtern noch bei der Bundesregierung. Die Blockadehaltung der Bundesregierung bei der Aufarbeitung des Geheimdienstskandals macht deutlich, dass sie die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns für die Demokratie nicht erkannt oder schlichtweg ein anderes Demokratieverständnis hat.

Seit Jahren wird über die Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes geredet. Es wird Zeit, die schon im September 2012 in der Anhörung zur Evaluierung des Gesetzes formulierten Empfehlungen auch umzusetzen: Die Ausnahmetatbestände stark einzugrenzen, die Kostenregelungen zu überarbeiten und endlich die Behörden zu einer proaktiven Informationspolitik zu verpflichten, die über eine Selbstdarstellung auf der behördlichen Webpräsenz hinausgeht.“