Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

LINKE lehnt Experimentierklausel bei kleiner Volkszählung ab

07.11.2014

Rede zu Protokoll vom 6.11.2014 zu TOP 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes (Drucksache 18/2141)

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,

in der ersten Lesung gab die Kollegin Lindholz zur Erläuterung, worum es bei ihrem Gesetzentwurf überhaupt geht, für die Unionsfraktion zu Protokoll, dass „mit der vorliegenden Gesetzesänderung […] nun auch mehrmalige Befragungen einer Person innerhalb eines Jahres eingeführt [werden]. Diese sogenannten unterjährigen Befragungen können einen nicht unerheblichen zeitlichen Mehraufwand für die Teilnehmer bedeuten.“ Damit steht die CSU-Kollegin im Widerspruch zu der Behauptung im Gesetzentwurf, wonach die Änderungen nämlich keinen Mehraufwand für die Befragten bedeuten würden. Diesen Mehraufwand in einem Jahr, den im Übrigen auch die Interviewer der Landesämter für Statistik haben, gibt es eben tatsächlich. Und sie versuchen diesen ja eben dadurch zu entkräften, indem künftig auf „einfachere Befragungsmethoden“ mittels Telefon und Internet ausgewichen wird und die Bürgerinnen und Bürger durch Nutzung eines sogenannten „modular aufgebauten, kohärenten Systems der Haushaltsstatistiken“ entlastet würden. Wie so ein modular aufgebautes, kohärentes System konkret aussehen soll, können sie allerdings noch nicht sagen. Ich halte das für unprofessionell, reichlich problematisch und zudem was die Ausweitung elektronischer Erhebungsformen angeht für ziemlich riskant. Doch dazu später mehr.

Was kommt also auf uns zu? Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich auf den ersten Blick nur um eine unbedeutende Änderung des bis Ende 2016 geltenden Mikrozensusgesetzes 2005. Durch ihren Gesetzentwurf soll „nur“ eine kleine Experimentierklausel eingefügt werden, mit der andere Erhebungsverfahren getestet werden sollen. Die Einführung dieser Experimentierklausel führt zwar vermutlich tatsächlich nicht zu einem umfangreicheren Fragebogen, bedeutet für die Auskunftspflichtigen aber, dass diese in einem kürzeren Zeitraum mehrfach befragt werden. Dies betrifft in der Experimentierphase erst einmal nur 8.500 Haushalte, künftig sollen es aber 50 Prozent der zwangsweise am Mikrozensus Teilnehmenden, also mehr als 400.000 Personen sein. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte angeregt, dass die relativ kleine Testgruppe vollständig freiwillig an der unterjährigen Befragung teilnimmt. Doch selbst diese minimale Freiwilligkeit ging dem Bundesinnenministerium offenkundig schon zu weit. So können die Auskunftspflichtigen Probanden entweder das verkürzte Befragungsverfahren durchlaufen oder die elektronischen Auskunftswege nutzen.

Eine unterjährige Erhebung bedingt gegenüber dem bisherigen Verfahren gravierende Veränderungen, die vor allem die Erhebungs- und Ablauforganisation der Statistischen Landesämter betreffen.

Die Testerhebung im Rahmen der Mikrozensuserhebung 2000 hatte bereits gezeigt, dass durch den mehrmaligen Interviewereinsatz in einem laufenden Erhebungsgeschäft verstärkt mit krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfällen bei den Interviewern zu rechnen ist. Die Interviewer-Ausfallquote bewegt sich demnach in einem Rahmen von rund 15% bis etwa 30%. Angesichts der Erfahrungen aus der Organisationsuntersuchung erscheint eine jährliche Fluktuationsrate der Interviewer/-innen von durchschnittlich 25% in einem laufenden Erhebungsgeschäft realistisch.

Dies macht es erforderlich, dass die Statistischen Landesämter eine ausreichend große Anzahl von Reserveinterviewern einplanen, was offensichtlich relativ schwierig ist. Darüber hinaus ist nach allem was man dazu liest, damit zu rechnen, dass für ausfallende Interviewerinnen und Interviewer nicht immer Ersatz gefunden werden kann und die noch ausstehenden Auswahlbezirke mit großen Problemen sowie hohem Aufwand, vor allem in den Flächenländern, vom jeweiligen Statistischen Landesamt aus bearbeitet werden müssen. Insgesamt muss also mit einem erheblichen Mehraufwand in den Statistischen Landesämtern gerechnet werden. Auf Grund der durch die Unterjährigkeit bedingten starken regionalen Streuung ist in ländlichen bzw. schwach besiedelten Gebieten der ganzjährige Dauereinsatz der Interviewer/-innen von der Bereitschaft abhängig, große Wegstrecken zu bewältigen. Inwieweit eine ausreichend große Zahl von qualifizierten Interviewern gewonnen werden kann, ist ebenfalls zweifelhaft. Um eben diese massiven Probleme zu umgehen, soll künftig verstärkt auf elektronische Befragungsmethoden gesetzt werden. Diese Zusammenhänge werden aber gezielt verschwiegen.

Wie ist denn nun um die Datensicherheit bei den elektronischen Befragungsmethoden bestellt? Die Internet-Befragungen sollen analog zu den Online-Erhebungen beim Zensus 2011 durchgeführt werden. Dies hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte geprüft und als ausreichend abgesichert angesehen. Nun sind wir aber einige Jahre später und nicht zuletzt durch Edward Snowden etwas schlauer, so dass ich davon ausgehe, dass es durchaus angebracht wäre, das Konzept noch einmal grundsätzlich zu überdenken. Nur weil bislang, vielleicht ja auch aufgrund der noch nicht so großen Anzahl an Erhebungen, die auf diesem elektronischen Weg erhoben werden, noch kein Datendiebstahl bekanntgeworden ist, bedeutet dies ja keineswegs, dass sich dies nicht künftig bei größeren Datenmengen ändern könnte. Auch ist für mich unklar, wie sichergestellt werden soll, dass Fehler bei der Datenerhebung vermieden und Missbrauch ausgeschlossen wird. Und mir leuchtet es auch überhaupt nicht ein, wieso es im Jahr eins nach Snowden nicht Standard sein kann, dass sensible Datenerhebungen - zumal von solchem Ausmaß! - anonymisiert erfolgen. Erklären sie doch bitte einmal, warum lediglich eine Pseudonymisierung erfolgt und wieso sie das für ausreichend halten?

Aus unserer Sicht steht eine Zwangserhebung wie der Mikrozensus auch im Widerspruch zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bis jetzt sind sie jedenfalls eine befriedigende Antwort die Frage, wieso Staat und Statistikämter nicht endlich auf die Mittel Auskunftszwang, Zwangsgelder und Drohbriefe verzichten können, wenn sie Informationen für bestimmte Projekte brauchen, schuldig geblieben. Positiv in den Beratungen war immerhin, dass sie sich auf den Druck der Opposition hin nun endlich dazu bequemt haben, einmal Zahlen zu Zwangsgeldverfahren in den Ländern vorzulegen. Die nun zumindest auf die Schnelle aus vier Bundesländern beschafften Zahlen zeigen zumindest, dass so eine Abfrage schon viel früher möglich gewesen wäre, aber eben politisch nicht gewollt war. Leider bleibt auch jetzt unklar, um welche Bundesländer es sich dabei eigentlich handelt, aber das können sie ja vielleicht demnächst noch einmal im Zuge einer Aufstellung aller 16 Länder nachholen.

Wenn ihre Zahlen stimmen, dann verweigern bis zu 2,3 Prozent der Befragten die Auskunft. Das ist vielleicht in ihren Augen nicht sonderlich viel, meines Erachtens angesichts von bis zu 5.000 Euro Bußgeldern aber auch kein Pappenstiel.

Dass die „Datenqualität“ bei einer Mikrozensuserhebung auf Freiwilligkeit nicht aufrechterhalten werden könnte, konnte bislang auch vor dem Hintergrund, dass 17 von 28 EU-Staaten ihre Erhebungen auf freiwilliger Basis durchführen, nicht schlüssig dargelegt werden. Selbst wenn es bei Freiwilligkeit dazu käme, dass keine validen Ergebnisse erzielt würden und sich dort, wie auch bei Wahlen, der sogenannte „Mittelstands-Bias“ zeige, so dass die prekären Ränder am oberen und unteren Rand der Gesellschaft unterdurchschnittlich in die Ergebnisse einflössen, wäre dies doch kein generelles Argument gegen das Prinzip der Freiwilligkeit. Das wäre nur ein Grund mehr, sich endlich innovativ mit dem Problem fehlender demokratischer Beteiligung auseinanderzusetzen.

Auch auf meine Frage, ob die Bundesregierung mir auch nur einen einzigen politischen Bereich nennen können, in dem es in letzter Zeit wegen fehlender „Daten“ zu problematischen Entscheidungen kam, ist sie die Antwort schuldig geblieben. Das ist aber auch nicht wirklich überraschend, denn es fehlt ja eben nicht an Daten, sondern am politischen Willen bestimmte Probleme, wie beispielsweise die große Zahl nach wie vor fehlender Kita-Plätze, zu lösen. Ich zitiere hier erneut Thilo Weichert, den Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein: „Politische Fehlplanungen basieren nicht auf fehlenden Daten, sondern auf der falschen Bewertung vorhandener Daten.“

Kurz noch ein paar Worte zu den Kosten: Bislang sind sie die Antwort auf die Frage, wie hoch die jährlichen Mehrkosten beim Bevölkerungsstatistikgesetz ausfallen werden, schuldig geblieben.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu nur: „Für die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die durch dieses Gesetz zu Datenlieferungen verpflichtet werden, entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen gegebenenfalls einmalige Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen Fachverfahren nicht beziffert werden können.“ Das ist ja nun nicht gerade sehr informativ.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht wenigstens interne Kostenhorizonte existieren. Alles andere wäre ja noch unverantwortlicher als gedacht.

Ein letztes Wort zum ganz nebenbei mitverändertem Bevölkerungsstatistikgesetz: Finden Sie es eigentlich vertrauenerweckend, dass das Bevölkerungsstatistikgesetz, welches in dieser Form ja erst zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, nun durch die vorgesehene eilige Nachbesserung – und hier gibt es zusätzliche Datenerhebungen! - geändert werden muss? Ich nicht.

Ich komme also zum Schluss. Meine Fraktion hatte das Mikrozensusgesetz 2005 abgelehnt, weil aus unserer Sicht und nach Auffassung vieler Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, seine Notwendigkeit nicht konkret nachgewiesen, der Umfang der Datenabfrage ausufernd und teilweise unverständlich bis diskriminierend gewesen ist. Auch dieser Gesetzentwurf reiht sich in die voranschreitende Katalogisierung des Bürgers ein. Er setzt auf die Herrschaft der Zahl statt auf Qualitätspolitik. An dieser grundsätzlichen Kritik halten wir fest. Aus unserer Sicht öffnet die Experimentierklausel den Weg zu einer Ausweitung der Erhebungen. Wir wollen aber das Gegenteil, nämlich weniger Datenhalden und vor allem weniger Zwangserhebungen. Meine Fraktion plädiert entschieden für das Prinzip der Freiwilligkeit bei Volkszählungen jeder Art und für den konkreten Nachweis der Erforderlichkeit von Zahlen für nachvollziehbare Zwecke. Nur so werden sie die nötige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern bekommen.

Deshalb lehnen wir auch heute ihre Gesetzesänderung ab.

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