Schwarze-Staatenliste: Pauschales Sicherheitsrisiko

01.04.2015

Wer mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten in Ministerien und Behörden betraut ist muss sich vorher einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen lassen. Aufgrund eines Fragenkatalogs soll erörtert werden, ob eine Person vertrauenswürdig ist, oder nicht. In diesem Verfahren spielt eine Staatenliste, die vom Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt erstellt wird, eine wichtige Rolle, auf der auführt sind, mit denen nach Feststellung der Regierung besondere Sicherheitsrisiken verbunden sind.

Im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung müssen u. a. Angaben zu Wohnsitzen im Ausland, Aufenthalten oder Reisen in den letzten Jahren gemacht werden. Wer sich in Ländern, die auf der Schwarzen Liste der Staaten aufgeführt sind, aufgehalten hat, oder eine Beziehung mit jemandem aus so einem Land, wird als potentiell nicht vertrauenswürdig eingestuft.

Dabei geht die Bundesregierung offenbar davon aus, dass jede Person aus einem NATO-Land vertrauenswürdig ist, gleichzeitig aber alle unter Generalverdacht zu stellen sind, die Partner aus gelisteten Staaten wie z. B. Kuba, Vietnam oder Bosnien und Herzegowina haben. Dies ist nicht nur diskriminierend, sondern auch völlig weltfremd.

Welche konkreten Auswirkungen die Staatenliste als absurdes ideologisches Überbleibsel des Kalten Krieges für die Betroffenen mit sich bringen kann, schildert der unten verlinkte Beitrag in der taz. Außerdem haben wir bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sie zu der Staatenliste steht:

„Ein echt nerviges Verfahrenshindernis“[1] die tageszeitung vom 31.3.2015.

Links:

  1. http://www.taz.de/!157378/