"Langsamer als das jüngste Gericht"

07.01.2016

Mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verfügt die Weltgemeinschaft seit dem 1. Juli 2002 über ein wichtiges Instrument zur strafrechtlichen Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen. Deutschland zählt zwar zu den Initiatoren des IStGH und finanziert ihn auch seit vielen Jahren mit, hat ihn jedoch gleichzeitig durch den BND gezielt ausgeforscht. Viele Befürworter des IStGH sind inzwischen zudem reichlich ernüchtert, da ihm nicht nur von afrikanischer Seite Doppelstandards und Parteinahme zugunsten des Westens vorgeworfen werden. Auch häufen sich die Klagen über z.T. höchst problematische Verfahrensumstände. So müssen Angeklagte beispielsweise regelmäßig etliche Jahre in U-Haft sitzen und auf ihren Prozess warten. Eine sorgfältige Evaluation der Verfahrens- und Beweisregeln fand bisher nicht statt. Gründe genug also für Jan Korte eine umfangreiche Kleine Anfrage zur „Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag durch die Bundesregierung“ zu stellen. Über die Antwort berichtete jüngst das ‚neue deutschland‘:

"Langsamer als das jüngste Gericht"[1] (neues deutschland vom 30.12.2015)

Links:

  1. http://www.neues-deutschland.de/artikel/996318.langsamer-als-das-juengste-gericht.html

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