Urteil ist wichtiges Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre

20.04.2016

"Es ist gut, dass das oberste deutsche Gericht, wie schon in früheren Fällen, die Regierungswillkür in die Schranken gewiesen und die Bürgerrechte gegen staatliches Nachstellen verteidigt hat. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist völlig zugunsten der vermeintlichen Sicherheit aus dem Lot geraten und berührt die Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaft", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz)". Korte weiter:

"Leider haben die Richter jedoch nicht den Mut gehabt, die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen als im Grundsatz mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären. Hier ist jetzt die politische und gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie viel Freiheit wir noch aufgeben wollen, fällig.

Das BKA-Gesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem zentralstaatlichen 'deutschen FBI', einer Polizei mit Geheimdienstkompetenzen. Es untergräbt in Teilen die Bürgerrechte, da die Reichweite der legitimierten Überwachungsmaßnahmen angesichts einer unscharfen Definition von Terrorismus nahezu unbegrenzt ist. Von daher ist das heutige Urteil ein wichtiges Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre und muss entsprechende Konsequenzen auch in anderen Gesetzen nach sich ziehen. Die Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden müssen generell auf den Prüfstand und entsprechend der Karlsruher Vorgaben eingeschränkt werden.

DIE LINKE fordert weiterhin den Verzicht auf Online-Durchsuchungen und den Einsatz von Staatstrojanern, die tief in die Privatsphäre eindringen und technisch nicht verfassungskonform einsetzbar sind. DIE LINKE wird die von der Bundesregierung angekündigten Nachbesserungen sehr genau unter die Lupe nehmen. Es wird jedenfalls nicht genügen, nur die Vorgaben des BVerfG wörtlich ins Gesetz zu schreiben und dann zu sagen, damit habe man die Regelungen verfassungskonform umgesetzt."