Keine Grundlage für Angelverbote in Nord- und Ostsee

04.05.2016

Im Zuge der Einrichtung von Naturschutzgebieten in der Nord- und Ostsee plant die Bundesregierung ein Verbot der Freizeitfischerei, obwohl sie nicht konkret benennen kann, inwieweit der Schutzzweck der Gebiete durch das Angeln in Frage gestellt wird. Dies geht aus einer Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) hervor. Bereits in den Begründungen der geplanten Schutzverordnungsentwürfe hatte das Ministerium eingeräumt, das jetzige Ausmaß der Angelfischerei in den zukünftigen Schutzgebieten gar nicht zu kennen. Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, erklärt dazu:

„Was das Ministerium hier vorgelegt hat ist entweder mit heißer Nadel gestrickt und handwerklich daneben, oder es geht mit Absicht gegen die Freizeitfischerei. Wer Angelverbote erlässt, sollte wenigstens darlegen können, warum er das tut. Das kann das Bundesumweltministerium ganz offensichtlich nicht, sonst hätte es mir auf meine Frage antworten können, inwieweit der Schutzzweck durch Angler gefährdet wird.

Wenn die Bundesregierung nicht einmal das Ausmaß der Freizeitfischerei in den zu schützenden Gebieten kennt, kann sie den vermeintlich entstandenen Schaden natürlich auch nicht benennen – genauso wenig aber behaupten, dass mit einem pauschalen Angelverbot eine Verbesserung im Sinne des Naturschutzes erreicht würde.

Für Angler, aber auch für die im Tourismus beschäftigten Arbeitnehmer in den Küstenländern, ist schwer nachvollziehbar, weshalb Angeln die Natur angeblich stört und deshalb kategorisch verboten werden soll, die Schifffahrt oder sogar die Rohstoffausbeutung und Energiegewinnung durch Wind- und Gezeitenkraftwerke in den Schutzgebieten hingegen nicht.“

DIE LINKE wird in Kürze nachfragen, ob die Bundesregierung mittlerweile ihre Datenlage verbessert hat und ob sie für jedes einzelne geplante Schutzgebiet darlegen kann, welche Maßnahmen sie aus welchen Gründen für geboten hält. Pauschale Angelverbote werden keiner objektiven Prüfung standhalten können, soviel steht fest.