Nicht einmal Hälfte der Antragsberechtigten ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen erreicht

15.07.2016

Am 20. Mai 2015 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Initiative der LINKEN, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene auf Antrag eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen können. Da die Anzahl der bis Ende Februar eingegangenen Anträge deutlich unter den insgesamt geschätzten 4.000 überlebenden Antragsberechtigten zurück blieb, stellten Jan Korte und die Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage, um den aktuellen Stand im Antragsverfahren und mögliche Probleme in Erfahrung zu bringen.

Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Die Zahl der Antragsteller hat sich in den letzten Monaten weiter positiv entwickelt, wenngleich noch nicht einmal die Hälfte der möglichen Anspruchsberechtigten erreicht wurde. Positiv zu vermerken ist, dass das gesamte Antragsverfahren im Großen und Ganzen problemlos und mit geringen bürokratischen Hürden zu funktionieren scheint, was nicht unbedingt zu erwarten gewesen ist.

Beschämend ist, dass es der Bundestag aber bis heute nicht fertiggebracht hat, in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen das Leid der sowjetischen Kriegsgefangenen offiziell und symbolisch anzuerkennen. Der 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion wäre eine gute Gelegenheit dafür gewesen, die allerdings vertan wurde. Alle Fraktionen tragen die Verantwortung dafür, dass die Bundesrepublik das Thema der Erinnerung an den Vernichtungskrieg Nazideutschlands im Osten nicht wieder in Vergessenheit geraten lässt und den Opfern dauerhaft ein ehrendes Andenken in unserer Erinnerungskultur sichern wird.