"Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat 'erheblichen Einschüchterungseffekt', bleibt aber vorerst in Kraft"

18.07.2016

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag, 15. Juli 2016, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten leider nicht im Eilverfahren gestoppt. Bis zu einem endgültigen Urteil habe ein staatliches Interesse an einer „effektiven Strafverfolgung" Vorrang. Die entsprechenden Eilanträge hatten Journalisten, der Deutsche Journalisten Verband (DJV), Ärzte, Anwälte und auch Mitglieder des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses gestellt.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bedeuten allerdings nicht, dass das aktuelle Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am Ende Bestand haben muss. Die Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit und in welcher Weise die Europäische Grundrechtecharta oder sonstiges EU-Recht der Vorratsdatenspeicherung entgegenstehen, wird erst im folgenden Hauptsacheverfahren geklärt werden. Insgesamt sind noch sieben Verfassungsbeschwerden anhängig. Der informative und lesenswerte Bericht zur Gerichtsentscheidung bei netzpolitik.org enthält auch einen kurzen Kommentar von Jan Korte:

"Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat 'erheblichen Einschüchterungseffekt', bleibt aber vorerst in Kraft"[1] (netzpolitik.org vom 15. Juli 2016)

Links:

  1. https://netzpolitik.org/2016/eilantraege-abgelehnt-vorratsdatenspeicherung-hat-erheblichen-einschuechterungseffekt-bleibt-aber-vorerst-in-kraft/