Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Bundesregierung hat auf Datenschutz für Mieterinnen und Mieter keine Lust

03.03.2017

Nach Recherchen der FAZ verletzten mehrere Wohnungsbaugesellschaften die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verschlüsselung personenbezogener Daten. Schon 2015 gaben 39 Prozent der Makler gegenüber dem ‚Marktmonitor Immobilien‘ an vorwiegend soziale Netzwerke und Online Angebote für die Wohnungsvermittlung zu nutzen. Inzwischen findet der Großteil der Wohnungsvermittlungen über Online-Portale statt, was auch eine Folge des Gesetzes zur Mietpreisbremse ist. Die Immobilienwirtschaft sammelt so immer mehr Sozialdaten von Mieter*innen und Wohnungsinteressent*innen und diese werden dann zum Teil in Big Data-Analysen zur Profilbildung verarbeitet. Durch die zunehmende Digitalisierung des Wohnungsmarkts und das Vorantreiben von Big Data durch die Immobilienwirtschaft sind so die Anforderungen an das Bundesdatenschutzgesetz gestiegen. Um die diesbezügliche Position der Bundesregierung sowie ihre möglichen Pläne für gesetzliche Konsequenzen zu erfahren, stellten Jan Korte und die Fraktion DIE LINKE die Kleine Anfrage „Datenschutz und Big Data in der Immobilienwirtschaft“ (18/11051).

Nun liegt die Antwort vor und wie so oft in Sachen Datenschutz ist sie nicht allzu aussagekräftig, da sich die Regierung in gewohnter Manier recht ahnungslos gibt. Dies ist umso verwunderlicher, da sich das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Beantwortung extra eine zweiwöchige Fristverlängerung genehmigt hatte.

So muss man davon ausgehen, dass die Bundesregierung entweder diese Entwicklungen verschläft oder bewusst durch Untätigkeit die Kapitalinteressen zu Lasten der Mieterinnen und Mieter schützt. Die Antwort zeigt jedenfalls, dass die zunehmende Digitalisierung des Wohnungsmarktes die Bundesregierung bislang nicht zu interessieren scheint, obwohl damit gravierende datenschutzrechtliche und auch wirtschaftliche/soziale Folgen für die Mieterinnen und Mieter verbunden sind.

Auf die Fragen nach möglichen gesetzgeberischen Konsequenzen, wie sie der zunehmenden Digitalisierung begegnen will, verweist die Bundesregierung mehrfach auf ihre „begrenzten Reglungskompetenzen“ (Antwort 13, 19, 24). Durch die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung würden viele Aspekte des Datenschutzes europaweit einheitlich geregelt und lägen dann nicht mehr in ihrem Aufgabenbereich, so die Bundesregierung.

Nun ist es jedoch so, dass die Regierung am 1. Februar 2017 einen Entwurf zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt hat und dabei mehr als nur ihre „begrenzte Reglungskompetenz“ nutzte. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte und auch die Bundesdatenschutzbeauftragte bescheinigtem dem Entwurf mittlerweile nicht nur die Datenschutzstandards der europäischen Verordnung, sondern auch die bisherigen Standards des Bundesdatenschutzgesetzes gezielt zu unterlaufen.

Fazit: Die Bundesregierung tut so, als sei Datenschutz mit der Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr ihr Job. Selbstverständlich hat die Bundesregierung aber eine Regelungskompetenz im Rahmen der Richtlinie, die hat sie schließlich beim Verwässern der EU-Vorgaben im Rahmen der nationalen Umsetzung schon wahrgenommen. Die Bundesregierung wäre gefragt, im Interesse von Mieterinnen und Mietern für bessere Regelungen zu sorgen, denn durch die Digitalisierung im Wohnungsmarkt werden immense Mengen an persönlichen Daten erhoben. Leider hat die Regierung offensichtlich vergessen, dass nicht nur die datensammelnde Wirtschaft ein Profit-Interesse an den Daten hat, sondern auch die Mieterinnen und Mieter ein Interesse an der Durchsetzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung haben.

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