Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Für Überwachungs-Ideenwettbewerbe gibt es in einem Rechtsstaat Grenzen

12.06.2017

„Zuverlässig zu Beginn jeder Innenministerkonferenz beginnt der Überwachungs-Ideenwettbewerb der Innenminister. Die Forderungen können nicht davon ablenken, dass sie nach ihren Fehlern bei der Terrorbekämpfung vom NSU bis zu Anis Amri weder die eigenen Konzepte noch die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente kritisch evaluiert haben. Noch schlimmer aber ist, dass die Unions- und SPD-Innenminister die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaats dabei immer weiter beiseiteschieben. Sie sollten sich in Erinnerung rufen, dass nicht Bürgerinnen und Bürger sich für ihr Grundrecht einer staatsfreien Privatsphäre rechtfertigen müssen, sondern der Staat, wenn er diese stören will“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

„Die Öffentlichkeit und auch die auf ihrer Konferenz tagenden Innenminister wissen heute, dass nicht mangelnde Befugnisse, sondern Fehler der Sicherheitsbehörden und Inlandsgeheimdienste dazu beigetragen haben, dass der Terror nicht verhindert wurde. Deshalb ist de Maizières Gerede von ‚zwei Zonen unterschiedlicher Sicherheit‘ in Bezug auf verdachtsunabhängige Polizeikontrollen lächerlich und irreführend. Vielmehr müsste von Zonen unterschiedlicher Freiheit und Grundrechte gesprochen werden. DIE LINKE lehnt auch die Forderungen der Innenminister aus Bund und Ländern nach einem Zugriff der Behörden auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten klar ab. Weder darf es eine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co geben, noch dürfen Telekommunikationsanbieter auf digitalem Wege angegriffen werden, um ihre Verschlüsselung auszuhebeln, denn das setzt alle Nutzer unkalkulierbaren Risiken aus.

Auch die Forderungen nach Einsatz von Software zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum oder nach erweiterten DNA-Analysen in der Forensik lehnen wir aus freiheitlich-demokratischer Überzeugung ab. Insbesondere DNA-Phenotyping und die Bestimmung der sogenannten ‚biogeografischen Herkunft‘ sind weder zielführend noch grundrechtskonform. Wie weit wollen die Innenminister noch gehen? Die Überwachungsgesamtrechnung ist bereits jetzt so hoch, dass die Grundrechte kurz vor der Insolvenz stehen.“

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