De Maizière hat Geist des Grundgesetzes bis heute nicht verstanden

02.07.2017

„Bundesinnenminister Thomas de Maizière waren die Grenzen der Verfassung bei seinen Überwachungsgesetzen bislang mehr als nur lästig. Dass er von den im Grundgesetz garantierten Grundrechten nicht viel hält, es aber nun für die Behinderung einer gesellschaftlichen Entwicklung instrumentalisiert, zeigt, dass er den freiheitlichen Geist des Grundgesetzes bis heute nicht verstanden hat. Für einen sogenannten Verfassungsminister, und erst recht für den Juristen, den er in sich selbst wieder entdeckt hat, ist das ein Armutszeugnis“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Korte weiter:

„Das Grundgesetz schützt in erster Linie das Leben und die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger vor Kontroll- und Regelungsinteressen des Staates. Es ist bezeichnend, dass de Maizière und andere Konservative die Verfassung erst herausholen, wenn sie meinen, sie für Verbote und Einschränkungen nutzen zu können. Erst recht, wenn sie als Unionsinnenminister ihren festen Stammplatz auf der Anklagebank beim Bundesverfassungsgericht haben.“