Gedenken an die Mitglieder der "Roten Kapelle"

22.12.2017
Jan Korte

Heute vor 75 Jahren wurden die ersten 11 Mitglieder der Roten Kapelle (Rudolf von Scheliha, Harro Schulze-Boysen, Arvid Harnack, Kurt Schumacher, John Graudenz, Horst Heilmann, Hans Coppi, Kurt Schulze, Ilse Stöbe, Libertas Schulze-Boysen und Elisabeth Schumacher), in der Haftanstalt Berlin-Plötzensee durch Erhängen hingerichtet. Insgesamt fielen 65 Mitglieder dieser großen antifaschistischen Widerstandsgruppe NS-Henkern zum Opfer.

Nachdem es der Gestapo gelungen war Funksprüche der Gruppe zu entschlüsseln und bis zum 12. September 1942 über 120 Angehörige der Berliner Gruppen festzunehmen, wurden 79 Mitglieder der Widerstandsgruppe als Landesverräter und Kriegsverbrecher angeklagt. Am 15. Dezember 1942, dem Eröffnungstag des ersten Prozesses gegen 13 führende Mitglieder, wurde auf Weisung Hitlers eine Eisenschiene mit Fleischerhaken im Hinrichtungsraum angebracht. Bis dahin wurden Todesurteile von NS-Militärgerichten durch Erschießung und die von Zivilgerichten durch Enthauptung mit dem Fallbeil vollstreckt; nun wurde das nichtöffentliche Hängen als besonders entehrend eingeführt.

Erst am 8. September 2009 hob der Deutsche Bundestag die wegen „Kriegsverrats“ gefällten Urteile der NS-Justiz auf und rehabilitierte damit auch die Mitglieder der Roten Kapelle.
Ehre ihrem Andenken!