Was verstehen "wir" unter Terror?

04.02.2018

Die Bundesregierung will, dass die Sicherheitsbehörden der Bundesregierung und der Türkei eng zusammenarbeiten, "bei dem, was wir unter Terrorismus verstehen"[1]. So zitierte die Zeitung DIE WELT am 17.1.2018 eine Sprecherin des Innenministeriums. Was die Türkei unter Terrorismus versteht, ist leider nach etlichen Verhaftungen von Journalisten, Bürgerrechtler*innen und Oppositionellen in den letzten Monaten bekannt.

Für mich war das Grund, einmal nachzufragen. Am 17.1.2018 habe ich der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt:

Wo sieht die Bundesregierung die „Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit der Türkei bei dem, was wir unter Terrorismus verstehen“ (Sprecherin des Bundesinnenministeriums in der Zeitung DIE WELT vom 17.1.2018) im Fall des wegen des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ inhaftierten Journalisten Deniz Yücel und wie genau wird die Bundesregierung bei der geplanten Zusammenarbeit deutscher und türkischer Sicherheitsbehörden die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze garantieren?

Antwort: Die Bundesregierung sieht bei dieser Zusammenarbeit keinen Zusammenhang mit dem wegen „Terrorpropaganda“ seit fast einem Jahr in Haft sitzenden deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel und weist darauf hin, dass das Statement aus dem Innenministerium noch weiter ging und dschihadistischen Terror thematisierte. „Wir“, in dem Fall das Bundesinnenministerium, verstehen unter Terroristen also Dschihadisten, so weit so gut. Problematisch ist ja auch vielmehr, was die türkische Regierung unter „Terroristen“ versteht.

Deshalb auch meine Frage, wie genau – bei einer derart heiklen Zusammenarbeit deutscher und türkischer Sicherheitsbehörden – sichergestellt werden kann, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden. Antwort:

„Die im Grundgesetz niedergelegten rechtsstaatlichen Maßgaben sind selbstverständlich stets sachleitend für jede Handlung deutscher Sicherheitsbehörden im In- und Ausland.“[2]

„Selbstverständlich“ sollte das jedenfalls sein, und deshalb ist diese Antwort auch eine absolute Nullaussage. Meine Frage war, „wie genau“ die Bundesregierung dies „garantiert“. Das ist angesichts des türkischen Vorgehens eine mehr als berechtigte Frage, zu der die Bundesregierung – sollte sie tatsächlich eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden anstreben, die Teil eines Systems sind, welches kritische Journalisten und Oppositionelle monatelang einsperrt – auch öffentlich Stellung nehmen sollte.

Ich werde dies nicht als Antwort akzeptieren und habe den amtierenden Parlamentarischen Staatssekretär Krings gebeten mir eine Antwort auf meine Frage zukommen zu lassen[3].

Links:

  1. https://www.welt.de/politik/deutschland/article172544684/Anti-Terror-Kampf-Deutsch-tuerkische-Konsultationen-starten-wieder.html
  2. https://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/131.2/f/693351.pdf
  3. https://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/132.f/7/ae085f.pdf