Klage gegen schwarz-rote Erhöhung der Parteienfinanzen

05.07.2018

Vor kurzem hat die Regierungsmehrheit aus CDU, CSU und SPD eine Erhöhung der staatlichen Parteienteilfinanzierung beschlossen. Neun Werktage hat sie dafür gebraucht, von Einbringung in den Bundestag bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Für die Bearbeitung anderer Probleme braucht sie länger: Armut, Pflege, Leiharbeit, grundlose Befristungen – seit Jahren packt die schwarz-rote Bundesregierung die großen Probleme der Leute nicht wirksam an. In der gesellschaftlichen und politischen Lage, in der wir uns befinden, ist das Vorgehen der Koalition ein fatales Signal und ein Konjunkturprogramm für Politikverdruß.

Die Erhöhung der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ist CDU, CSU und SPD zu Recht peinlich, keinen anderen Grund gab es für sie, dieses Gesetz so schnell durch den Bundestag zu peitschen. Sie hatten es so eilig, dass sie nicht einmal den drei Sachverständigen zugehört haben, die in der Bundestagsanhörung die Verfassungskonformität ihres Vorhabens angezweifelt haben und vor allem Kritik an der pauschalen Behauptung der Notwendigkeit einer Mittelerhöhung geäußert haben.

Meine Fraktion DIE LINKE hat, zusammen mit der Grünen-Fraktion schon nach Verabschiedung des Gesetzes angekündigt, eine Klage zu prüfen. Ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags sind nötig, um eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen. Deshalb begrüße ich es, dass sich auch die FDP nun unserem Anliegen angeschlossen hat und wir nunmehr das nötige Quorum erreichen.