Bundesregierung muss endlich alle Geheimdienstakten über NS-Verbrecher offenlegen

19.10.2018

Am 19. Januar 2017 sorgte die damalige Große Koalition durch eine Novelle des Bundesarchivgesetzes dafür, dass der Informationszugang zu historischen Unterlagen von Geheimdiensten erheblich eingeschränkt wurde. Gegen die Stimmen von LINKEN und Grünen beschlossen Union und SPD, dass die Geheimdienste nun selbst entscheiden können, ob überhaupt und wenn ja, welche Unterlagen sie dem Bundesarchiv übergeben.

Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen[1] vom 13.9.2018 soll das Hans-Georg Maaßen, dem immer noch amtierenden Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes, aber nicht genügen. Am 30. August 2018 drohte Maaßen demnach damit, wegen eines unliebsamen Urteils auf die erneute Änderung des Bundesarchivgesetzes hinwirken zu wollen. Der Geheimdienst will so offenbar verhindern, dass seine Akten über NS-Kriegsverbrecher eingesehen werden können. Konkreter Anlass ist das Verfahren eines Journalisten, der zumindest die über 30 Jahre alten Teile der noch nicht geschredderten Akte des Verfassungsschutzes über SS-Hauptsturmführer Alois Brunner auswerten will. Brunner, die rechte Hand von Adolf Eichmann, war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher und für die Ermordung von ca. 130.000 Jüdinnen und Juden verantwortlich, wofür er sich in Deutschland jedoch nie vor einem Gericht verantworten musste. Immer wieder gab es Hinweise darauf, deutsche und ausländische Geheimdienste würden ihn schützen. In der Regierungszeit von Helmut Kohl vernichtete der BND den Großteil seines Aktenbestandes über Alois Brunner, so dass eine Klärung der Frage, ob Brunner für den BND arbeitete erheblich erschwert wurde.

Jan Korte und die Linksfraktion haben deshalb eine Kleine Anfrage „Akteneinsicht zum Kriegsverbrecher Alois Brunner[2]“ (19/4788) eingereicht. Darin wollen die Fragesteller*innen u.a. von der Bundesregierung wissen, inwieweit sie die Äußerungen von Maaßen teilt und ob sie für den Fall einer letztinstanzlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht auf Aktenfreigabe, das Urteil akzeptieren oder tatsächlich versuchen wird, das Bundesarchivgesetz entsprechend zu ändern, damit eine Akteneinsicht und damit auch die Aufarbeitung der braunen Vergangenheit der deutschen Geheimdienste verhindert werden kann. Auf die Antwort kann man schon jetzt gespannt sein. DIE LINKE wird sich in jedem Fall weiter für eine völlige Öffnung der mehr als 30 Jahre alten Geheimdienstakten einsetzen.

Links:

  1. http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Verfassungsschutz-Chef-Neue-Vorwuerfe-gegen-Hans-Georg-Maassen
  2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904788.pdf