„Was das Bundesmeldegesetz mit dem Lübke-Mord zu tun hat“

27.09.2019

Schon vor dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni 2019 gab es zahllose Fälle rechten Terrors und auch seit her reißen Angriffe und Bedrohungen nicht ab. Exemplarisch stehen dafür die Morddrohung gegen die sächsische Integrationsministerin Petra Köpping oder der Sprengstoffanschlag auf die Wohnung der Zittauer Stadträtin Ramona Gehring.

Nun gilt es zu handeln. „Der Staat muss alles dafür tun, dass diejenigen, die sich tagtäglich in Initiativen und Gremien für den Erhalt und die Stärkung der Demokratie einsetzen, vor Angriffen der Antidemokraten geschützt werden“, fordert Jan Korte. Denn während Bundestagsabgeordnete vergleichsweise gut geschützt sind, besonders in Berlin, sieht es in den Kommunen ganz anders aus: Wer sich dort ehrenamtlich für Demokratie und Solidarität einsetzt oder kommunalpolitisch engagiert, hat diesen Schutz so gut wie gar nicht und ist oftmals auf sich allein gestellt. Mit einer vergleichsweise einfachen Regelung im Bundesmeldegesetz könnte die Bundespolitik dafür sorgen, dass wenigstens die Privatadressen von Engagierten vor Ort nicht mehr so leicht auszuspähen sind. Jan Korte hat sich deshalb an seine KollegInnen der demokratischen Fraktionen im Bundestag gewandt und eine entsprechende fraktionsübergreifende Initiative vorgeschlagen.

Dies wäre ein kleines aber wichtiges Zeichen der Solidarität und konkreter Unterstützung, auf das viele schon lange warten.

Über den Vorstoß von Jan Korte berichtet die Tagesschau:

„Das Meldegesetz: Gefahr für Lokalpolitiker?“[1] (tagesschau.de vom 27.09.2019)

Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Jan Korte findet sich hier:

Links:

  1. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundesmeldegesetz-101.html