Eine Kindertaufe darf nicht zur Abofalle werden

13.12.2019

Weil ihre Eltern sie vor 66 Jahren in Bitterfeld haben taufen lassen, bevor sie ein paar Jahre später aus der Kirche ausgetreten sind, muss eine Rentnerin nun Kirchensteuer nachzahlen[1]. Das hat nun ein Gericht entschieden. Ich meine: Eine Kindertaufe darf nicht zur Abofalle werden.

Spätestens nach diesem Urteil und dem Vorgehen der Evangelische Kirche in Deutschland gegen eine 66-jährige sollten wir uns einmal gründlich überlegen, ob es eigentlich zur Aufgabe eines säkularen Staats gehört, Mitgliedsbeiträge für Religionsgemeinschaften einzuziehen. Die Kirchensteuer ist völlig aus der Zeit gefallen. Es ist hochgradig absurd, dass in einem säkularen Staat ein religiöser Ritus im Säuglingsalter reicht, um noch Jahrzehnte später eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu begründen.

Der aktuelle Fall zeigt, dass die Kirchen ihre Sonderrechte ausnutzen, um ihre Kassen zu füllen. Damit muss Schluss sein. Wir müssen dringend über die Sonderstellung der Kirchen diskutieren und darüber, wie wir die gesetzlichen Grundlagen an unser Selbstverständnis als demokratischer, säkularer Rechtstaat anpassen können.

Links:

  1. https://taz.de/Kirchensteuer/!5646016/

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