Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Übersicht CORONA-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen

30.03.2020

Die „Corona-Soforthilfe“ der Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (inklusive Solo-Selbstständige) erhalten eine Einmalzahlung für 3 Monate von bis zu 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro. Ziel der Soforthilfe ist die Überbrückung von akuten Liquiditätsproblemen (Mieten, Kredite, Leasingraten). Die Zuschüsse werden von den Behörden der Bundesländer an die Antragsteller verteilt und teilweise durch eigene Landesmittel ergänzt (insbesondere für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten). Auch die Landesmittel dienen ausdrücklich dem Zweck, Liquiditätsengpässe und Insolvenzen zu vermeiden. Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg. In Berlin sollen die Landeszuschüsse auch das Gehalt der Selbstständigen und der Beschäftigten stützen. In Brandenburg geht es um den „teilweisen finanziellen Ausgleich der Schäden, die durch die Corona-Krise verursacht sind.“

Eine entsprechende Übersicht über die Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern steht am Ende dieses Beitrags als PDF-Datei zum Download bereit..

Hier finden sie eine Liste der zuständigen Förderbanken / Behörden in den Ländern:

Baden-Württemberg: L-Bank
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Bremen: BAB Bremer Aufbau Bank
Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Hessen: Regierungspräsidium Kassel
Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)
Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank
Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank RP (ISB)
Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Sachsen: Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB)
Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Thüringen: Thüringer Aufbaubank

Stand: 31. März 2020. Quelle: Websites der Bundesländer

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