Übersicht CORONA-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen

30.03.2020

Die „Corona-Soforthilfe“ der Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (inklusive Solo-Selbstständige) erhalten eine Einmalzahlung für 3 Monate von bis zu 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro. Ziel der Soforthilfe ist die Überbrückung von akuten Liquiditätsproblemen (Mieten, Kredite, Leasingraten). Die Zuschüsse werden von den Behörden der Bundesländer an die Antragsteller verteilt und teilweise durch eigene Landesmittel ergänzt (insbesondere für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten). Auch die Landesmittel dienen ausdrücklich dem Zweck, Liquiditätsengpässe und Insolvenzen zu vermeiden. Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg. In Berlin sollen die Landeszuschüsse auch das Gehalt der Selbstständigen und der Beschäftigten stützen. In Brandenburg geht es um den „teilweisen finanziellen Ausgleich der Schäden, die durch die Corona-Krise verursacht sind.“

Eine entsprechende Übersicht über die Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern steht am Ende dieses Beitrags als PDF-Datei zum Download bereit..

Hier finden sie eine Liste der zuständigen Förderbanken / Behörden in den Ländern:

Baden-Württemberg: L-Bank[1]
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie[2]
Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)[3]
Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg[4]
Bremen: BAB Bremer Aufbau Bank[5]
Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)[6]
Hessen: Regierungspräsidium Kassel[7]
Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)[8]
Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank[9]
Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster[10]
Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank RP (ISB)[11]
Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes[12]
Sachsen: Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB)[13]
Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt[14]
Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)[15]
Thüringen: Thüringer Aufbaubank[16]

Stand: 31. März 2020. Quelle: Websites der Bundesländer

Links:

  1. https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
  2. http://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
  3. http://www.ibb.de/coronahilfen
  4. http://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-coronabrandenburg/
  5. http://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
  6. http://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
  7. https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
  8. http://www.lfimv. de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maerz-2020.pdf
  9. http://www.n-bank.de/Unternehmen/Investition- Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp
  10. https://wirtschaft.nrw/corona
  11. https://isb.rlp.de/home.html
  12. http://www.corona.wirtschaft.saarland.de
  13. http://www.sab.sachsen.de/
  14. http://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
  15. http://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
  16. http://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer- Unternehmen/Corona-FAQ