Maskenaffäre: Bundesgesundheitsministerium verheimlicht Anzahl der Fälle

18.03.2021

Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) will über die Anzahl der von Mitgliedern des Bundestags vermittelten Maskenlieferungen keine Auskunft geben. Begründet, wird dies mit den Gesprächen mit der Bundestagsverwaltung über Möglichkeiten der Veröffentlichung einer im Ministerium vorliegenden Liste der Angebote. Ich habe die Bundesregierung gefragt: 

"In wie vielen Fällen sind Mitglieder des Bundestages seit Beginn der COVID-19-Epidemie gegenüber der Bundesregierung als Vermittler oder Hinweisgeber für später tatsächlich erfolgte Aufträge der Bundesregierung zur Beschaffung von medizinischem Material durch Dritte (bspw. Schutzausrüstung, Masken oder Medizinprodukte) aufgetreten und in welchen dieser Fälle haben sich Bundestagsabgeordnete auch nach Vertragsabschluss gegenüber der Bundesregierung bzw. den Ministerien für die Interessen der Unternehmer eingesetzt (bitte auflisten)?"

Eine Antwort verweigert die Bundesregierung, perfiderweise mit Verweis auf den Bundestag:

"In Bezug auf zahlreiche Angebote, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung und anderen Versorgungs- und Verbrauchsgütern weitergeleitet haben, ist die Frage zu klären, wie bestmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten zu gewährleisten ist. Dazu ist das Bundesministerium für Gesundheit auf den Deutschen Bundestag zugegangen. Die Bundestagsverwaltung verweist darauf, dass die Rechte Dritter, insbesondere auch Rechte der Mandatsträger, vollumfänglich gewahrt werden müssen und hält die Einbindung der Abgeordneten für einen notwendigen Schritt, um ein rechtssicheres Vorgehen zu erzielen."[1]

Dabei habe ich nach Namen überhaupt nicht gefragt. Höchstens in der Antwort auf meine zweite Teilfrage hätten eventuell kritische Informationen genannt werden können. Offenbar hat man das im BMG aber nicht einmal geprüft, geschweige denn begründet. Auch die sonst gerne von der Bundesregierung praktizierte Beantwortung in der Geheimschutzstelle des Bundestags wäre eine Option gewesen, die man in Bezug auf die zweite Teilfrage hätte in Erwägung ziehen können – wenn man es gewollt hätte.

Ich habe mich natürlich über die Antwort beschwert. Gegenüber Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG[2] und natürlich Mitglied der CDU, habe ich auf der Beantwortung der Frage bestanden und auf die haltlose Argumentation in ihrer Nicht-Antwort hingewiesen.

"Sie wägen bei dieser Antwort nichts ab, sondern sie verletzen mein verfassungsmäßiges Recht als Abgeordneter [...] Ich erinnere daran, dass ein Bestechlichkeitsskandal im Raum steht, in dessen Zusammenhang das Fragerecht noch einmal besonderes Gewicht hat."[3]

Des Bundesverfassungsgericht hat sogar auch schon die Bedeutung des Fragewesens für die demokratische Legitimation des Handelns der Exekutive betont. In diesem Fall hieße das: Mit einer ausführlichen Antwort hätte das CDU-geführte BMG sich deutlich vom Maskenskandal der Parteikollegen aus der CDU/CSU-Fraktion abgrenzen können. Hat es aber nicht. 

Auch den Bundestagspräsidenten habe ich darauf hingewiesen, dass der Bundestag vom BMG gerade missbraucht wird, um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten zu untergraben und ihn aufgefordert, tätig zu werden. 

"Ich möchte Sie bitten, sich mit aller Kraft gegen diese Instrumentalisierung des Bundestags zu stellen und auf der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament zu bestehen."[4]

Dem BMG habe ich zur Beantwortung eine Frist bis Montag gesetzt. Sollte die Bundesregierung die Antwort weiterhin verweigern, werden wir weitere Schritte prüfen.  

 

PS: Dass sich Bundestagsabgeordnete für ihre Wahlkreise – sowohl für die Menschen, als auch die Arbeitsplätze und Unternehmen – einsetzen, ist selbstverständlich. Dafür werden wir gewählt und mit unserer Abgeordnetendiät auch bezahlt. Es kann durchaus sein, dass MdB Angebote von Herstellern aus ihrem Wahlkreis, oder auch ihrem Bekanntenkreis, ohne eine persönliche Gewinnabsicht weitergeleitet haben, und auch diese würden in der Zahl, die ich abgefragt habe, genannt. Auf das Ausmaß der Korruption bei der CDU/CSU-Fraktion könnte man alleine durch diese Zahl nicht schließen. Um zukünftig Fälle, wie die des ehemaligen stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Nüßlein, der 600.000 Euro mit der Vermittlung von Schutzmasken verdient hat, zu vermeiden, muss die bezahlte Lobbytätigkeit durch Abgeordnete verboten werden. Ein Vorschlag der Linksfraktion liegt im Bundestag vor. [5]

Links:

  1. http://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/166.1/c/0311a3.pdf
  2. https://www.fr.de/politik/linke-fordert-parlamentsreform-11004359.html
  3. http://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/167.f/5/eb1596.pdf
  4. https://www.jankorte.de/kontext/controllers/document.php/168.5/f/dd898f.pdf
  5. https://www.jankorte.de/de/article/3199188.bezahlte-lobbytätigkeit-von-abgeordeten-verbieten.html