Weniger Schwarzarbeit-Kontrollen in Sachsen-Anhalt

20.05.2021

In Sachsen-Anhalt sind im ersten Quartal 2021 deutlich weniger Betriebe auf Schwarzarbeit kontrolliert worden als im letzten Vor-Corona-Jahr 2019. Gegenüber dem ersten Quartal 2020 sind die Kontrollen allerdings wieder leicht angestiegen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKE-Bundestagsfraktion hervor, die der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Jan Korte ausgewertet hat. Danach hat die Zollverwaltung zwischen Januar und April dieses Jahres insgesamt 542 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Das waren rund ein Viertel weniger als 2019. Im ersten Quartal 2019 hatte es in Sachsen-Anhalt noch 712 Prüfungen gegeben. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres ging die Zahl der Betriebsprüfungen sogar auf 495 zurück, ein Rückgang um über 30 Prozent zum Vor-Corona-Jahr 2019.

Jan Korte erklärt dazu: „Der Rückgang der Betriebsprüfungen in den Jahren der Pandemie ist auf Grund der schwierigeren Arbeitsbedingungen des Zolls zwar verständlich. Doch jeder im Zuge der
Schwarzarbeit-Kontrollen aufgedeckte Mindestlohnverstoß ist ein mehrfacher Betrug an den Beschäftigten und am Sozialstaat. Den Beschäftigten wird ja nicht nur Lohn vorenthalten, sie werden auch um ihre Rentenansprüche betrogen. Und dem Sozialstaat entgehen wichtige Einnahmen für gute Renten, eine gute Gesundheitsversorgung und die Bildung der Kinder. Nichts gegen den Rückgang der Betriebsprüfungen zu unternehmen, gehe daher nicht", kritisiert Korte.

Während in Sachsen-Anhalt im ersten Quartal 2019 noch 35 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohn-Gesetz eingeleitet worden, sind die Verfahren im ersten Quartal 2020 auf 23 und im ersten Quartal dieses Jahres weiter auf 18 gesunken. Dies sei inakzeptabel und die Kontrolldichte müsse wieder deutlich erhöht werden, fordert der Linkspolitiker. Vor allem in schwer zu kontrollierenden Branchen wie dem Bau, der Gastronomie und im Taxigewerbe werde immer wieder unterhalb der Mindestlohngrenze gezahlt. „Die Politik muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) endlich so ausstatten, dass sie ihre Kontrollfunktion vollumfänglich erfüllen kann. Die Schutzbedürftigkeit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor hat ja wegen der Pandemie nicht abgenommen. Im Gegenteil: Gerade die Niedriglohnbeschäftigten haben in der Pandemie prozentual die höchsten Einkommensverluste erlitten und daher hat der Staat die Verantwortung zu garantieren, dass sie wenigstens den eh schon zu geringen Mindestlohn erhalten."