Volle Klatsche für die bürgerrechtsfeindliche CSU

27.04.2022

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Landesverfassungsschutz ist gut für die Grund- und Bürgerrechte und eine volle Klatsche für die CSU. In fast allen zentralen Klagepunkten stellte das Gericht fest, dass die Überwachungsbefugnisse des Geheimdienstes verfassungswidrig sind. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobilfunkendgeräten, "Verdeckten Mitarbeitern" und "V-Leuten" sowie die Observation außerhalb der Wohnung und die Informationsübermittlung durch das Landesamt. Auch die Befugnis Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung zu ersuchen ist nichtig. Der Gesellschaft für Freiheitsrechte und den drei Klägern der VVN-BdA[1] ist für ihre wichtige Klage zu danken. Sie haben damit die Verfassung und unseren Rechtsstaat mehr geschützt als alle Geheimdienste zusammen. Einer Partei wie der CSU, die notorisch seit Jahrzehnten verfassungswidrige Überwachungsgesetze erlässt und am steten Abriss der Grundrechte arbeitet, sollte schnellstmöglich jegliche innenpolitische Gestaltungsmöglichkeit entzogen werden. Wir brauchen in Bayern und ganz Deutschland mehr Grund- und Freiheitsrechte und nicht weniger.

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