Bundesregierung macht Profiteuren der Gasumlage keine Sparvorgaben

26.08.2022

Während vor allem grüne Spitzenpolitiker mit einem Sparvorschlag nach dem anderen kommen, habe ich Habeck gefragt: Welche Sparvorgaben gelten eigentlich für Unternehmen, die von der Gasumlage profitieren wollen? In einer Antwort auf meine Schriftliche Frage dazu verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima auf den Text der Verordnung. Doch in der aktuellen Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV)[1], welche von der Bundesregierung kürzlich beschlossen wurde, steht dazu: Nichts. 

Robert Habeck hat bei der Formulierung der Gaspreisanpassungsverordnung versagt und das Kabinett hat bei ihrer Verabschiedung gepennt - einschließlich Christian Lindner. Wer Hilfsgelder an Konzerne zahlt, die Gewinne machen oder Dividenden und Managerboni verteilen, beschädigt die Demokratie massiv. Der Bundestag muss die Gasumlage in der kommenden Sitzungswoche stoppen, so wie es das Energiesicherungsgesetz ermöglicht. Ab sofort muss das Parlament über das Ob und Wie entscheiden.

Die einen Unternehmen sind von Insolvenz bedroht, die anderen nicht. Genauso differenziert muss ab sofort gehandelt werden: Systemrelevante Unternehmen in der Krise unterstützen und am besten übernehmen, und die Krisengewinner endlich ordentlich besteuern.

Links:

  1. https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/GOQi17jHdOuMSKkfZkY/content/GOQi17jHdOuMSKkfZkY/BAnz AT 08.08.2022 V1.pdf?inline