Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz viel zu lasch

23.08.2010

»Der Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes von Bundesinnenminister de Maizière bleibt weit hinter den Ankündigungen der Koalition und noch weiter hinter den Anforderungen der modernen Arbeitswelt zurück », erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichten, nach denen die Bundesregierung sich auf ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt habe. Korte weiter:

»Von konsequentem Datenschutz der Beschäftigten kann keine Rede sein. DIE LINKE lehnt diese Mogelpackung ab und ruft Bürgerrechtsbewegung und Gewerkschaften auf, den Kampf für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in den Betrieben weiter zu verstärken.

Die Bundesregierung verfolgt gerne die Taktik, zuerst extrem weit vorzupreschen, um dann locker ein bisschen zurückrudern zu können. Im Endeffekt sind dann alle erleichtert, weil es doch nicht ganz so schlimm kommt. So auch jetzt. Statt der Hardliner-Positionen, die den ersten Referentenentwurf eher zu einem Polizeigesetz als zu einem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten machten, präsentiert die Koalition nun eine Datenschutz-Light-Version. Statt heimlicher Videobespitzelung - sogar auf der Toilette - soll nun nur noch die offene Videoüberwachung kommen. Der Versuch, das auch noch als großen Erfolg zu verkaufen, ist dreist.

Ganz offensichtlich stehen für die Union aber die Interessen der Unternehmer im Mittelpunkt. Letztlich will die Regierung den Arbeitgebern bei der Datenerhebung und -erfassung weiterhin einen Blankoscheck ausstellen, solange diese das Ganze als Korruptionsbekämpfung deklarieren.«