Gutachten belegt leichtfertigen Umgang mit Grundrechten

27.01.2012

»Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig offenbart es die Leichtfertigkeit des Bundesinnenministers, der Union und der Polizeigewerkschaften im Umgang mit Grundrechten«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung einer Studie des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung. Korte weiter:

»Auch wenn zehn weitere renommierte Institute die Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen, wird die Union sich nicht von diesem Bürgerüberwachungsprojekt verabschieden. Es ist naiv zu glauben, dass sich CDU und CSU in dieser Frage von wissenschaftlichen Erkenntnissen überzeugen lassen. Die Vernunft hat sich längst aus dem Bundesinnenministerium verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hingegen darf die neuen Erkenntnisse nicht ignorieren.«