SWIFT-Abkommen ist nicht verbesserungsfähig

09.04.2010

»Ein Abkommen, das die verdachtsunabhängige Übermittlung und Speicherung der Bankdaten von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern enthält, ist nach bürgerrechtlichen Maßstäben nicht verbesserungsfähig. Es gehört zum Altpapier«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Konsultationen zwischen der EU und den USA über das SWIFT-Abkommen. Korte weiter:

»Dass der Speicherzeitraum von Bankdaten nach dem aktuellen Vorschlag auf fünf Jahre begrenzt werden soll, ändert nichts daran, dass eine Unmenge von Bankdaten ohne konkreten Verdacht protokolliert wird. Die Parallelen zum Gesetz zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, das vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, sind klar ersichtlich.

Es stünde der Bundesregierung gut zu Gesicht, die Grenzen der Verfassung zu respektieren und auf europäischer Ebene nicht wieder einzuknicken. Es wird sich zeigen, ob die FDP das Thema Bürgerrechte doch noch wiederentdeckt, auch bei den Themen ELENA und Vorratsdatenspeicherung, oder ob sie gegenüber dem Koalitionspartner wieder den Kürzeren zieht.«

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