BKA-Gesetz: Sturm im Wasserglas?

28.11.2008

Zur geplanten Stimmenthaltung Sachsen-Anhalts im Bundesrat in Sachen BKA-Gesetz erklären die Innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Gudrun Tiedge und das Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, Jan Korte (MdB):

»DIE LINKE begrüßt mit ihrer konsequenten Haltung zum BKA-Gesetz, dass nun auch Sachsen-Anhalt dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz augenscheinlich nicht zustimmen wird. Dennoch bleiben Zweifel, vor allem was die Position der SPD hierin angeht. Nicht nur, dass die SPD zuvor mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf im Bundestag zustimmte und namhafte Politiker der Partei diesen als vertretbaren Kompromiss anpriesen. Auch die Tatsache, dass die SPD das Gesetz als solches nicht in Frage stellt, spricht Bände. Einzelne Nachbesserungen, beispielsweise in Fragen des so genannten Richtervorbehalts bei der Online-Durchsuchung werden das Gesetz nicht vereinbarer mit dem Grundgesetz und den Freiheitsrechten in der Bundesrepublik machen. Die SPD streitet nach wie vor, so hat es der Sprecher der SPD-regierten Länder, der Berliner Innensenator Körting formuliert, für eine Erhöhung der Akzeptanz der Online-Durchsuchung in der Bevölkerung. Unserer Meinung nach kann es für diesen massiven Eingriff in den Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern keinerlei Verständnis oder Zustimmung geben.

In der aktuellen Debatte wird aber deutlich, woran den Bundesländern wirklich gelegen ist: Ihr Fokus liegt vor allem auf einer klaren Bund-Länder-Kompetenzaufteilung. Im Klartext wird hier also ein Possen- und Ränkespiel um Kompetenzen veranstaltet, an dem sich auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt beteiligt, anstatt das BKA-Gesetz nachhaltig abzulehnen.

Dieses Herangehen wird den massiven Folgen, die ein Inkrafttreten des Gesetzes für die Bürgerinnen und Bürger hervorrufen wird, nicht im Ansatz gerecht. DIE LINKE fordert deshalb, das BKA-Gesetz zu versenken, weitere sicherheitspolitische Eingriffe in den Rechtsstaat zu stoppen und alle bislang verabschiedeten Sicherheitsgesetze in den Ländern und im Bund einer wirklichen Überprüfung auf ihre Kompatibilität mit dem Grundgesetz und den Bürgerrechten durchzuführen. Alles andere ist ein Sturm im Wasserglas«.

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