Künast Vorstoß nicht die beste Lösung

19.08.2008

Zu dem Vorstoß der Grünen-Fraktionsvorsitzenden, Renate Künast, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, erklärt das Parteivorstandsmitglied Jan Korte (MdB):

Nicht nur der aktuelle Datenschutzskandal um den vermutlich illegalen Verkauf personenbezogener Daten verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit dem Themen Datenschutz und Datensparsamkeit. Die Grünen, namentlich Renate Künast, präsentieren nun eine auf den ersten Blick einfache wie hilfreiche Lösung gegen Datenklau: Der Datenschutz soll ins Grundgesetz, so die Ex-Verbraucherschutzministerin.

Dass Frau Künast in eben jener Funktion jedwede Möglichkeit verstreichen ließ, ihre Forderung Realität werden zu lassen, scheint sie nicht zu interessieren. Denn nicht die Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen in ihre Privatsphäre. Vielmehr muss es zum einen darum gehen, das geltende Datenschutzrecht - besonders von staatlicher Seite - ernst zu nehmen und anzuwenden.

Beinahe täglich ignorieren Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries die Verhältnismäßigkeit bei der Erhebung und Speicherung von Daten. Da werden dubiose Verträge mit US-amerikanischen Geheimdiensten getroffen und personenbezogene Daten deutscher Staatsbürger auf dem Markt der Dienste feilgeboten und auf unabsehbare Zeit gespeichert. Vorratsdaten bei der Telekommunikation werden nunmehr europaweit gespeichert, Fluggastdaten über den Atlantik gesendet. Mittlerweile will Schäuble neben der Online-Durchsuchung, dem E-Pass und dem elektronischen Personalausweis auch die politische Orientierung und die Gewerkschaftszugehörigkeit von seinen Mannen speichern lassen. Der Staat ist also kein geeignetes Vorbild für die Privatwirtschaft, vor allem auch, weil sowohl für den Staat als auch für private Firmen derartige Daten Gold wert sind.

Zum zweiten aber muss es in der aktuellen Auseinandersetzung darum gehen zu verhindern, dass der Datenschutz nicht zu einem schlichten Sommerlochthema verkommt. Stattdessen muss das geltende Datenschutzrecht an die neuen, vor allem elektronischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden, wie es DIE LINKE seit langem fordert. Dazu gehört auch, den Bundesdatenschutzbericht zeitnah in Parlament und Gesellschaft zu diskutieren und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die Forderung von Frau Künast ist deshalb aus meiner Sicht sicher nicht die Beste.

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