Schäuble muss Parlament unterrichten

11.07.2008

»Das Luftsicherheitsgesetz von 2005 ist verfassungswidrig. So urteilte das Bundesverfassungsgericht und so sieht es auch die Linksfraktion«, stellt Jan Korte (DIE LINKE), Mitglied des Innenausschusses im Hinblick auf die jüngsten Äußerungen von Innenminister Wolfgang Schäuble fest. Korte weiter:

»Schäuble hat anscheinend die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 nicht gelesen. Dort wird festgestellt, dass die Bundeswehr im Innern nicht einzusetzen ist und dass der Abschuss von Flugzeugen gegen Artikel 2 und 1 des Grundgesetzes verstößt. Menschenleben sind nicht gegen Menschenleben aufzurechnen. Die Menschenwürde ist universell.

Nachdem Verteidigungsminister Jung bereits im Herbst vergangenen Jahres einen erneuten Anlauf unternahm, ein Gesetz zum Abschuss von Passagiermaschinen doch noch einzuführen, greift nun Schäuble diese absurde Idee wieder auf. Als Begründung muss eine nicht näher benannte Sicherheitsgefährdung herhalten. Diese wurde durch den Innenminister durch keinen einzigen Beweis in den Sitzungen des Innenausschusses untermauert. Schäuble inszeniert den Kampf gegen den internationalen Terrorismus als reines Medienspektakel. Das ist nicht nur unseriös, sondern auch hochgefährlich. Sollte es eine neue Gefährdungslage in Deutschland geben, muss Schäuble umgehend das Parlament unterrichten, auch in der parlamentarischen Sommerpause.

Für die Sommerlochdebatte taugen Spiele mit der Verfassung, dem Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Abwägung von Leben gegen Leben nicht.

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