Politik darf Verantwortung für den Schutz der Bürgerrechte nicht nach Karlsruhe abschieben

19.03.2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung gebilligt, aber hohe Hürden gesetzt. Dazu erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Jan Korte (MdB):

Das Urteil zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht an die Grenzen seiner Möglichkeiten kommt. Der Innenminister treibt es ständig mit immer neuen Sicherheitsgesetzen vor sich her und die Richter können nur im Nachhinein entscheiden. Trotz aller Urteile zu Gunsten der Bürgerrechte und der mittlerweile elf Niederlagen der Bundesregierung ist das Ergebnis eine schrittweise Erosion der Grundrechte. Das aktuelle Urteil deutet einen Meinungswechsel des Gerichts an. Hatte bislang der Bürger theoretisch noch die Hoheit über seine Daten, ist nun die grenzenlose Speicherung gebilligt und der Zugriff auf diese Daten unter gewissen Bedingungen erlaubt. Das heißt konkret, dass der Anwendungsbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung weiter schrumpft. Nach den bisherigen Erfahrungen ist zudem davon auszugehen, dass die beschriebenen Hürden im Laufe der Zeit immer weiter abgesenkt werden, weil der Staat jede Hemmung verloren hat, sich der Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu bemächtigen.

Ich hätte mir ein klares Nein des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gewünscht. Aus der Sicht des Schutzes der Bürgerrechte wäre es unverzichtbar gewesen. Deshalb darf die Politik die Verantwortung für den Schutz der Bürgerrechte nicht nach Karlsruhe abschieben. Ich erwarte vom Gesetzgeber, diese Verantwortung selbst in die Hand zu nehmen. DIE LINKE nimmt dieses Urteil zum Anlass, weiterhin auf einer grundsätzlichen politischen Debatte darüber zu bestehen, wie viel Freiheit wir uns leisten wollen.