Bayerns Innenminister kalkuliert den Verfassungsbruch ein

20.01.2008

Zum bayerischen Vorstoß, im Februar ein Gesetz vorzulegen, das in bayerischen Behörden die Online-Durchsuchung erlauben soll, erklärt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE:

Das Vorhaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), bayerischen Behörden die Online-Durchsuchung zu erlauben, ist nicht nur für das Bundesverfassungsgericht eine Ohrfeige rechts und links, sondern auch ein Zeugnis für das verkümmerte Verständnis, das Herrmann für den Rechtsstaat und Grundrechte hat.

Weil die Online-Durchsuchung ein extrem weit gehender Eingriff in die Rechte der Menschen ist, wird das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil in dieser Sache sprechen. Joachim Herrmann will das Urteil nicht abwarten. Damit kalkuliert er billigend einen Verfassungsbruch ein und zeigt, was er von dem höchsten Gericht der Republik hält: nämlich nichts.

Ich fordere den bayerischen Innenminister auf, seine Pläne zu beerdigen und ein Mindestmaß an rechtsstaatlicher Vernunft und demokratischem Anstand walten zu lassen. Die Union muss ihre populistische Sicherheitspolitik beenden, die lediglich aus starken Sprüchen und dem Abbau von Grundrechten besteht, aber nichts dafür tut, dass sich die Menschen tatsächlich sicher fühlen.

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