Kölner Verwaltungsgerichtsurteil ist ein klares Signal an Schäuble

17.01.2008

Zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, nach dem der Verfassungsschutz den LINKE-Abgeordneten Bodo Ramelow nicht mehr überwachen darf, erklärt Jan Korte (MdB), Mitglied in Innenausschuss für DIE LINKE:

Ich begrüße das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes, das es dem Verfassungsschutz untersagt, den Abgeordneten Bodo Ramelow weiterhin zu überwachen. Es ist ein klarer Schuss vor den Bug der Bundesregierung, die den Geheimdiensten immer mehr Befugnisse einräumen, das BKA zu einer Geheimpolizei nach dem Vorbild des FBI ausbauen und den gläsernen Bürger schaffen will.

Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch der überraschende Vorstoß von Innenminister Wolfgang Schäuble, der dem Bundeskriminalamt erlauben will, Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche zu bespitzeln. Der Innenminister hat den Urteilsspruch wahrscheinlich geahnt und rein präventiv den Entwurf des BKA-Gesetzes geändert. Klüger wäre es freilich, wenn Wolfgang Schäuble das Signal der Kökner Richter hören würde und seine Politik der ständigen und umfassenden Überwachung beendet.

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